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T-Online hält 'Online-Überweisung' für wasserdicht

von sr

23.03.2005 (iBusiness) Mit seinem 'Online-Überweisungs'-Angebot für Internetshops verstößt T-Online gegen Datenschutzbestimmungen, so der Vorwurf. T-Online siehts anders.

Bei der Online-Überweisung   von T-Online können Kunden direkt auf der Website eines Onlineshops ein Überweisungsformular ausfüllen und ihren Einkauf bezahlen. Dafür müssen die Kunden ihre PIN und TAN eingeben, die sie auch beim herkömmlichen Online-Banking ihrer Hausbank verwenden. Laut dem ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO sollen Anwender damit aber die Geheimhaltungspflicht gegenüber ihrer Bank verletzen.

Laut den AGBs der Geldinstitute dürfen nämlich Kunden ihre PIN und TAN nicht an Dritte weitergeben. Genau das soll aber im Fall der T-Online-Überweisung passieren, so der WISO-Vorwurf, da T-Online zuerst diese Daten entgegen nimmt und dann an die Banken weiterleitet.

T-Online-Sprecher Michael Schlechtriem kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen: "Wenn ich in einem Restaurant mit Kreditkarte bezahle, gebe ich meine Geheimnummer ja auch vor Ort in einem anderen Gerät ein, das die Daten dann an meine Bank übermittelt." Gleiches gelte bei einer Geldabhebung an einem EC-Kartenautomaten im Ausland.

Zudem hat T-Online laut Schelchtriem das Verfahren vor der Markteinführung im Oktober 2002 juristisch absichern lassen. T-Online will seine 'Online-Überweisung' daher weiter anbieten.

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