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T-Online hält 'Online-Überweisung' für wasserdicht
23.03.2005 (iBusiness) Mit seinem 'Online-Überweisungs'-Angebot für Internetshops verstößt T-Online gegen Datenschutzbestimmungen, so der Vorwurf. T-Online siehts anders.
Laut den AGBs der Geldinstitute dürfen nämlich Kunden ihre PIN und TAN nicht an Dritte weitergeben. Genau das soll aber im Fall der T-Online-Überweisung passieren, so der WISO-Vorwurf, da T-Online zuerst diese Daten entgegen nimmt und dann an die Banken weiterleitet.
T-Online-Sprecher Michael Schlechtriem kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen: "Wenn ich in einem Restaurant mit Kreditkarte bezahle, gebe ich meine Geheimnummer ja auch vor Ort in einem anderen Gerät ein, das die Daten dann an meine Bank übermittelt." Gleiches gelte bei einer Geldabhebung an einem EC-Kartenautomaten im Ausland.
Zudem hat T-Online laut Schelchtriem das Verfahren vor der Markteinführung im Oktober 2002 juristisch absichern lassen. T-Online will seine 'Online-Überweisung' daher weiter anbieten.
