Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Shop-Betreiber klagen über Gesetzesflut
11.08.2005 (iBusiness) Onlineshop-Betreiber beklagen sich über deutsches Fernabsatzrecht: immer mehr undurchsichtige Rechtsvorschriften hemmen den E-Commerce. Zu diesem Ergebnis kam eine von Trusted Shop durchgeführte Mitgliederbefragung.
Eine der wichtigsten Neuerungen: Unternehmer müssen ihre Kunden schon vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung über die Einzelheiten des Widerrufsrechtes und über (nicht klar definierte) Steuern und Kosten informieren. Dies gilt auch, wenn diese nicht vom Unternehmer abzuführen sind. Damit ist laut Trusted Shops das Dickicht der gesetzlichen Regelungen noch unentwirrbarer geworden.
Besonders komplex ist im Wiederrufsrecht die Frage geregelt, wer für die Kosten einer Rücksendung aufkommen muss. Hier unterscheidet das Recht zwischen einem Warenwert über beziehungsweise unter 40 Euro. Betragen die Versandkosten eines Rechnungskaufes über 40 Euro habe beispielsweise der Händler die Kosten zu tragen. Hat der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt, muss der Kunde die Versandkosten tragen. Die Art der Handhabung sei aber je nach Zahlungsmodalität verschieden. "Wir hätten uns eine Abschaffung der 40-Euro-Regelung für die Rücksendekosten gewünscht. Stattdessen ist alles noch komplizierter geworden, der Verbraucherschutzeffekt ist aber gering", so Trusted Shops-Justitiar Carsten Fröhlisch.
Auch die Angst vor Abmahungen hält laut Trusted Shops immer viele Händler davon ab, nach einer erfolgten Abmahnung aufrecht zu erhalten. "Längst nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und es gibt tüchtige Anwälte, die erfolgreich gegen die Praktiken fragwürdiger Kollegen vorgehen", weiß Föhlisch zu berichten. So habe erst kürzlich das Amtsgericht Lübbecke (Urteil vom 31.5.2005, AZ: 3 C 314/04) einen Anwalt dessen Gebühren wegen einer missbräuchlichen Abmahnung im Internet nicht nur gekürzt, sondern gänzlich abgesprochen.
Als die fünf Kernprobleme identifizierten die befragten Trusted Shops-Mitglieder:
- Undurchsichtige Informationspflichten
- Unausgewogenes Widerrufsrecht
- Drohender Abmahnungsmissbrauch
- Mangelhafte EU-Harmonisierung
- Wettbewerb mit unseriösen Internet-Verkäufern
Laut Trusted Shops sei es erforderlich, die Komplexität der Verpflichtungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren und verstärkt auf effektivere Schutzmechanismen wie Überprüfungen und Absicherungen durch unabhängige Dritte zu setzen.
