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Münchner Richter halten Markenname als Google-Keyword für unzulässig

28.11.2005 (iBusiness) Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung erlassen, dass die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword in Google Adwords eine Markenverletzung darstellt.

Laut den Richtern des Landgerichtes München   stellt die Benutzung des Markennamens als Keyword in GoogleAdwords einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit eine Markenverletzung dar.

"Ob diese Entscheidung auf den Umständen des speziellen Einzelfalls gründet oder die Richter des Münchner Landgerichtes eine grundsätzlich andere Einstellung als andere Landgerichte vertreten, bleibt deshalb abzuwarten," erklärt Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Bahr  .

Zumindestens sieht es derzeit danach aus, dass das Landgericht München die Rechtslage anders als beispielsweise das LG Leipzig (Az.: 5 O 146/05  ) beurteilt. Dieses kam, ähnlich wie das LG Hamburg (Az.: 312 O 950/04  ), zu dem Ergebnis, dass die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google Adwords keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung darstelle.

Bei dem Beschluss   handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die keine weiteren Entscheidungsgründe enthält.

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