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BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software

18.07.2013 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mit gebrauchten Softwarelizenzen gehandelt werden darf. Mit dieser Entscheidung setzte der BGH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eine entsprechende Entscheidung des EuGH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser um.

Der deutsche Händler von Gebrauchtsoftware Usedsoft zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser war von Oracle zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wegen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen verklagt worden. Usedsoft verkauft Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem so gekauften Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die Software direkt beim Hersteller neu herunterladen.

Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa noch geklärt werden, ob der Käufer einer gebrauchten Software das Recht auf eine aktualisierte Version habe.
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