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Verstoß gegen Button Lösung: Einstweilige Verfügung gegen Amazon

30.07.2013 Das Landgericht München I   (Az. 33 O 12678/13) hat gegen den Onlinehändler Amazon   eine einstweiligen Verfügung erlassen und untersagt Amazon ab sofort, die kostenpflichtige Amazon-Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche "Jetzt kostenlos testen" anzubieten. Damit folgte das Gericht dem Antrag des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.  .

Die Prime-Mitgliedschaft bei Amazon ist für einen Monat kostenlos und verwandelt sich anschließend in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft von 29 Euro pro Jahr. Der eindeutige Hinweis, dass nach dem Testzeitraum ein Entgeld anfällt, war zwar auf den Ursprungsseiten klar gekennzeichnet. Jedoch verwendete Amazon auf dem Button den Text "jetzt kostenlos testen". Dies sah das LG München I als Verstoß gegen die Button-Lösung an (§ 312 g Abs.3 BGB) und erließ die einstweilige Verfügung.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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