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Nur ein bißchen Entwarnung: Neues Gesetz legt Öffnungszeiten für Webseiten fest

01.12.2010 - Der Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV  ), den die Ministerpräsidenten der Länder ausgehandelt und auch schon unterzeichnet haben, soll den Jugendschutz im Internet verbessern. Betreiber von Websites und Blogs sollen ihre Inhalte mit einer Alterskennzeichnung versehen. Für jede Altersstufe gelten dann "Sendezeiten", Inhalte ab 18 etwa dürfen nur nachts verfügbar sein. "Blogger können leidlich gelassen bleiben", meint allerdings Internet-Anwalt Udo Vetter .

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