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Porno-Websites: Ausweisnummer ist als Altersnachweis zu wenig
19.10.2007 Laut einem aktuellen Urteil verstoßen deutsche Anbieter von Porno-Websites gegen das Jugendschutzgesetz, wenn sie von ihren Nutzern lediglich eine Ausweisnummer als Altersnachweis verlangen.
In dem konkreten Fall ging es um einen Streit zwischen zwei Anbietern von verschiedenen Altersverifikationssystemen für Porno-Sites. Kläger gewesen ist ein Anbieter von einem so genannten Post-Ident-Verfahren. Dieser Anbieter zog gegen einen Konkurrenten vor Gericht, der bei seinem System lediglich eine Personal- oder Reisepassnummer und die Postleitzahl des Ausstellungsortes abfragt. Der Kläger war der Meinung, dass dieses - wesentlich billigere - Verfahren gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstößt und wettbewerbswidrig ist.
Der Bundesgerichtshof hat dem Kläger nun Recht gegeben. Laut dem Urteil ist sind pornografische Angebote in Telemedien unzulässig, sofern der Anbieter nicht sicherstellen kann, dass nur Erwachsenen Zugang bekommen. Bei dem Ausweis-Verifikationssystem besteht laut BGH die Gefahr, dass "Jugendliche sich leicht die Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen könnten". So ein System errichte daher "keine effektive Barriere" für den Zugang Minderjähriger zu pornographischen Angeboten im Internet.
Auch ausländische Anbieter müssen laut BGH dafür sorgen, dass ihre Angebote in Deutschland durch ausreichende Verifikationssysteme geschützt sind. In der Praxis aber haben Internetnutzer auf US-Seiten wie Youporn ohne irgendwelche Hürden sofort Zugang. Provider Arcor hatte auf Druck der deutschen Erotik-Anbieter im vergangenen Monat seinen Kunden bereits den Zugriff auf ausländische Websites mit Porno-Inhalten gesperrt (iBusiness berichtete).
