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Vorratsdatenspeicherung: Regierung richtet sich nach Urteil des EuGH

20.01.2014 Ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird es zunächst nicht von Seiten der neuen Bundesregierung geben, so berichtet taz.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Erst will die Bundesregierung das bevorstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (EuGH) abwarten, das entscheidende Richtlinien für eine Vorratsdatenspeicherung in der gesamten EU-Zone beinhalten wird. An diesen Vorgaben will man sich beim Gesetzentwurf halten.
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