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Bewertungsportale müssen Nutzer nicht verpetzen - zumindest nicht bei jedem

01.07.2014 Bewertungsportale müssen keine Nutzerdaten herausrücken - zumindest nicht gegenüber Privatpersonen. Ein Auskunftsanspruch besteht nur gegenüber Behörden, und auch dann nur im Einzelfall, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 345/13).

Der Besitzer dieses Daumens findet iBusiness gut. Wem der Daumen gehört, müssen wir nur Behörden mit Gerichtsbeschluss verraten. Sagt der BGH, ätsch. (Bild: Dbenbenn)
Bild: Dbenbenn
Bild: Dbenbenn unter GNU-FDL
Der Besitzer dieses Daumens findet iBusiness gut. Wem der Daumen gehört, müssen wir nur Behörden mit Gerichtsbeschluss verraten. Sagt der BGH, ätsch.
In dem Verfahren hatte ein Arzt einen Auskunftsanspruch gegen ein Internetbewertungsportal wegen einer Bewertung geltend gemacht, um die Daten des Urhebers zu erlangen. Das Gericht sah dafür jedoch keine Rechtsgrundlage, berichtet das Business-Medienrechtsportal Volke 2.0 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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