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Wie Googles Datenbrille das Eigentum abschafft
03.05.2013 Google stellt mit seinen Knebel-AGBs für die Datenbrille den Eigentumsbegriff auf den Kopf und macht es dabei Apple und Amazon nach. Es zeigt sich: Wer die Endgeräte kontrolliert, kontrolliert Nutzer, Branche und Wissen. Sieben Trends, wie Google Glass die Zukunft des Eigentums prägen und Geschäftsmodelle verändern wird.
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In den Google Geschäftsbedingungen heißt es explizit, dass Weiterverkauf und Verleihen untersagt ist. Selbst das Gerät "jemand anderem zu geben" will Google verbieten ("you may not resell, loan, transfer, or give your Device to any other person"). Im Fall des Verstoßes droht Google damit, die Brille per Fernsteuerung zu deaktivieren. Damit sieht nicht nur der Nutzer durch die Brille, sondern die Brille sieht gleichsam den Nutzer.
Google entkoppelt mit seiner Smartphone-Brille damit das Endgerät drastischer vom Eigentumsbegriff, als das jemals andere Unternehmen getan haben: Zwar schränken schon lange Handys mit einem SIM-Lock die Verfügungsgewalt des Eigentümers ein. Doch in jüngster Vergangenheit kristallisiert sich immer mehr heraus, wie wenig dem Nutzer das Mobilgerät in seiner Tasche wirklich gehört. Erst vor wenigen Monaten zeigte dies jenes Urteil aus den USA, das das Entfernen eines SIM-Locks unter Strafe stellt, wie etwa Teltarif berichtete: Wirft der Nutzer die Kette ab, die ihm die großen Unternehmen auferlegen, so ist dies ein bestrafenswerter Eingriff in die Wirtschaftsordnung, mein Handy ist das Eigentum eines anderen. Google Glass schreitet im Grunde nur auf einem vorgezeichneten Weg weiter.
Der Schritt Googles bedeutet: Ein marktbeherrschendes Internetunternehmen bringt ein wegweisendes Device auf den Markt; und zwar mit derartig strikten Bedingungen verknüpft, dass dies eine Neudefinition des Eigentumsbegriffes bedeutet. Es ist die Fortschreibung und Übersteigerung der Lock-In-Strategien Apples und Amazons, eine Perfektion des Versuchs, den Nutzer in ein Ökosystem zu sperren, das ihm den Wechsel der Marke nahezu unmöglich macht.
Diese neue Qualität der Fremdbestimmung durch Kaufvertrag wirft zwei grundlegende Fragen auf, welche die Zukunft der gesamten Interaktivbranche betreffen:
- Wird es funktionieren, den Nutzer derartig zu gängeln und wird dieses Modell Nachahmer finden?
- Und wenn ja: Inwiefern definiert dies unser aller Verhältnis zu Endgeräten, den darauf gespeicherten Daten und zum Eigentum generell um?
Googles Datenbrille hat das Zeug dazu, einen branchenübergreifenden Trend auszulösen, weil sie Haben-Wollen-Gefühle bei Mobilnutzern auslöst, wie Apples iPhone zu seinen besten Zeiten. Der als Technologie-Guru gepriesene US-Blogger Robert Scoble kündigte an, die Brille nach einem ersten Test, niemals wieder absetzen zu wollen . Und auf der Berliner Next hatte er Probleme, den euphorisierten Zuschauern seine herumgereichte Brille wieder zu entreißen.
Scoble prognostizierte auch einen Preisverfall der Brille auf rund 200 Dollar in den nächsten zwei Jahren. Damit würde die bittere Pille der Google-AGBs gehörig verzuckert: "Ja, ja - die Vorschriften sind streng, aber dafür kostet dieses wegweisende Stück Technik ja auch nur 200 Dollar" könnte sich dann jeder Käufer die AGBs schönreden.
Es zeigt sich also: Googles Datenbrille hat ein enormes Potenzial. Hinter ihrer Neudefinition des Eigentumsbegriffs wirken sieben Trends, die die Interaktivbranche beeinflussen werden.
Trend eins: Die Nutzen-Kostenrechnung lautet Mehrwert gegen Eigentum
Normalerweise erfüllt Eigentum eine Reihe menschlicher Grundbedürfnisse: Sicherheit ("Kann mir keiner nehmen"), Verfügungsgewalt ("Kann ich jederzeit nutzen wie ich will"). Googles Datenbrille tut das mit den AGBs eben nicht. Im Gegenzug muss die Brille also einen solchen Mehrwert bieten, dass der Nutzer zu Googles Gunsten abwägt, dass der Device dennoch seinen Preis wert ist. Christoph Kappes, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Fructus , sieht ähnliche Mechanismen bei Online-Speicherdiensten am Werk: "Die Daten liegen nicht auf meiner Festplatte oder auf meinem Server, und auch auf fremden Servern herrsche ich nicht über sie, da sich etwa Dropbox die Löschung unter bestimmten Bedingungen vorbehält", sagt er.
Doch die große Bequemlichkeit der geräteunabhängigen Verfügbarkeit egalisiert dieses Defizit an Eigentum: "Die bloße Existenz eines solchen Dienstes gewöhnt den Nutzer enorm schnell um. Schon sind Eigentumsrechte kein Thema mehr. Die Daten sind einfach immer da, wenn man sie braucht, das ist die Erfahrung."
Das Beispiel Kindle zeigt, wie schnell Bequemlichkeit Nutzer umgewöhnen kann - selbst wenn haarsträubende Eingriffe stattfinden: Kein Nutzer hat nachweislich seinen E-Reader weggeworfen, als Amazon Content-Polizei spielte und 2009 rechtmäßiges Eigentum der Nutzer vom Lesegerät löschte, wie Spiegel Online seinerzeit berichtete. Im Auftrag der Rechteinhaber löschte Amazon illegale Kopien von George-Orwell-Romanen aus den Nutzerkonten, obwohl diese ordnungsgemäß bei Amazon erworben und bezahlt worden waren.
Trend zwei: Garantierte Verfügungsgewalt als Geschäftsmodell
Bei zahlreichen Onlinediensten und sozialen Netzwerken muss sich der Nutzer von der Herrschaft über die eigenen Daten verabschieden - es ist Teil des Geschäftsmodells. Damit werden alternative, eventuell bezahlpflichtige Modelle, die sich nicht über Datenausbeute finanzieren, gleichermaßen bedroht, aber auch zu attraktiven Gegenentwürfen: Im Business-Sektor etwa gewinnen Dienste an Attraktivität, die mit deutschen Serverstandorten werben können, womit die Kundendaten dem Zugriff US-amerikanischer Heimatschützer entrückt sind. Gewährtes Nutzerrecht wird ein Service, mit dem sich Firmen von den Internetgiganten abgrenzen können.Trend drei: Geräte-Nutzer-Bindung als Leasing-Modell
Der Verzicht auf Eigentumsrecht wird noch stärker als zuvor zum Nutzerbeitrag innerhalb eines Leasingmodells: Man bezahlt teure Hightechprodukte mit seinem Recht, sie aus der Hand geben, sie weiterverkaufen oder verleihen zu dürfen. Die Bindung der Hardware an den Nutzer ist Teil des datengetriebenen Finanzierungsmodells, sagt Philosoph und Bildungsforscher Matthias Burchardt von der Universität zu Köln : "Das Verleihverbot dient dazu, die gesammelten Daten zuordnen zu können - es ist eine erzwungene Reinheit der erstellten Profile, mit der das Gerät finanziert wird. Auch das gehört zum Preis, den ich bezahle."
Trend vier: Analog zum Eigentum verschwindet auch das Endgerät
Die Google-Brille ist streng genommen eine kommunikative Prothese - eine Sehhilfe mit eingebautem Mobilgerät. Damit nähert sie sich stärker als jedes andere Device dem Brain Interface an - dem Gerät, das Teil der menschlichen Anatomie wird und darin verschwindet.Doch noch in einer weiteren Hinsicht verschwindet mit Googles Datenbrille das Endgerät ein Stück weit: Seine AGBs sind nahezu identisch mit denen der webbasierten Lösungen des Suchmaschinenriesen: Sie erlauben nur die Nutzung, sind aber kein Eigentum - sie leben nur durch den Service den sie leisten und existieren ansonsten nur in der Cloud.
Die Datenbrille ist nur die Schnittstelle zu den Webservices, deren Nutzung sie erlaubt - und ohne die sie nicht funktioniert. Damit sind sie konzeptionell gesehen eher ein Stück Software als ein Stück Hardware. Christoph Kappes findet daher auch: "Die Brille verschmilzt physische Ware und digitalen Dienst zu einer Einheit, die Hardware allein ist nutzlos. Daher ist es nicht ohne eine gewisse Folgerichtigkeit, dass Google sich die Kosten der Hardware bezahlen lässt, die Nutzung des Eigentums aber an den Dienst bindet." Die Lizenz ersetzt das Eigentum, das Endgerät löst sich nach und nach in Cloud und menschlichem Körper auf.
Trend fünf: Mit dem Eigentum verschwindet auch die Realität
Mit Googles Datenbrille begibt sich der Nutzer tiefer denn je in digitale Simulationen hinein. Er interagiert stärker mit den Abbildern als mit den realen Dingen selbst - der reale und der virtuelle Raum verschmelzen, was bedeutet, dass ein Filter zwischen Nutzer und Realität sitzt. Offline-Daten werden messbar, die sich zuvor dem Zugriff entzogen (Augenbewegungen, Puls). "Man eignet sich die Realität nicht mehr so sehr selbst an, sondern das Mobilgerät macht es", sagt Matthias Burchardt. Im Gegenzug eigne sich die Brille den Nutzer an - indem sie ihn stärker ausliest als alle anderen Geräte: "Hier wird die Aufgabe von Eigentum auch eine Selbstaufgabe."Trend sechs: Stärkere Einschaltung der Marken in den Re-Commerce
Der Re-Commerce war bisher eine Entkopplung vom Hersteller, hier wurde Kauf- und Verkauf zu einer Privatsache zwischen zwei Menschen. Nun steht immer stärker die Marke dazwischen und überwacht, reglementiert oder verbietet die Transaktion. Auf den Ebays und Rebuys dieser Welt können mobile Endgeräte künftig nicht mehr gehandelt werden, setzt sich denn die AGB-Logik von Google Glass durch.Trend sieben: Stärkere Daten-Enteignung durch Regierungen
Die verschärften Bestrebungen großer Internetkonzerne, Nutzer quasi zu enteignen, werden Regierungen als Regulativ auf den Plan rufen. Ein zweischneidiger Trend: Einerseits könnte dies öffentlich-rechtliche Internet-Infrastrukturen schaffen, die frei sind vom Einfluss der Konzerne und ihren Versuchen, die Netzneutralität zu unterwandern. Andererseits würde damit nur eine Umverteilung stattfinden: Der Zugriff der Konzerne lockert sich zugunsten der Behörden. Der technische Fernzugriff auf Endgeräte (wie etwa die Fernsperrung von Glass beim AGB-Verstoß) erlaubt die Festplattendurchsuchung unter dem Nutzerradar.Diese Trends können alle stark ausgeprägt oder in unterschiedlich starker Ausprägung die Interaktivbranche und Gesellschaft beeinflussen. Je nachdem wie dabei Nutzer, Politik und die trend-antreibenden Konzerne agieren, sind vier Szenarien für die Zukunft von Eigentum und Nutzung denkbar, wie sie bei Google Glass sichtbar werden.
Vier Szenarien für die Zukunft von Eigentum und Nutzung
Staatliche Intervention
Der Staat agiert als Kartellwächter: Er verhindert, dass ein Unternehmen im Alleingang Daten und Endgerät als Nutzereigentum abschaffen kann. Der Staat schafft alternative Infrastrukturen und Dienste als Gegengewicht zu Google und Co., er zwingt Kartelle, ihre Geräte und Dienste auch für die Konkurrenz zu öffnen. Doch die Nutzer entscheiden allein nach dem Nutzwert einer Sache; nicht danach, ob sie fair und freiheitlich demokratisch funktioniert. Daher haben alle Bemühungen um staatliche Reglementierungen stets nur begrenzte Aussicht auf Erfolg.
Nutzerboykott
Google, Apple und andere Unternehmen, die die Enteignung des Nutzers verfolgen, stoßen auf doppelten Widerstand: Vom starken Staat und vom rebellischen Nutzer, der die Versilberung seiner Daten und den Verzicht auf Verfügungsgewalt nicht mitmacht. Von Unternehmen auferlegte Nutzungsmodelle sind daher zum Scheitern verurteilt.
Ende des Eigentums
Das Endgerät verschwindet sukzessive in der Cloud und im menschlichen Körper - das Ende des Interfaces ist der Treiber hinter dem Ende des Eigentums: Daten und Hardware verschmelzen, immer mehr Geräte vom WLAN-Wäschetrockner bis zum vernetzten Auto werden digitalisiert und funktionieren nach ähnlichen Prinzipien - man bezahlt nur einen Bruchteil des Wertes in Geld, die langfristige Refinanzierung geschieht über Datenpreisgabe. Im Gegenzug gibt es immer weniger Hardware als Eigentum, Nutzungsmodelle breiten sich aus. Massive Folgen hat dies unter anderem für den Re-Commerce: Leihen, weiterverkaufen, vermieten - all das ist nur noch möglich, wenn der Hersteller es erlaubt, er schaltet sich in den Gebrauchtwarenhandel ein.
Nutzer versus Eigentümer
Menschen mögen maximale Optionen - je mehr erlaubt ist, desto besser. Das hat jedoch ein Paradoxon zur Folge: Denn Eigentum erlaubt maximale Selbstbestimmung; nur Nutzen ohne Besitz erlaubt oftmals eine maximale Flexibilität. Menschen werden daher frei und fallbezogen entscheiden, ob sie zu Eigentümern werden oder nur Mieter/Leaser/Nutzer einer Sache sein wollen. Die uralte Frage: Haus bauen oder zur Miete wohnen, weitet sich auf nahezu alle Lebensbereiche aus. Es gibt rein nutzungsbasierte Geschäftsmodelle, die meist günstigere Preise bieten. Und es gibt eigentumsbasierte Modelle, die gegen Aufpreis mehr Recht an Hardware oder Nutzer-Daten gewähren. Die Entscheidung für das eine oder andere Modell fällt dabei nicht frei, sondern nach ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten: Kann man es sich finanziell leisten, nicht-datenbasierte, enteignende Lebensmodelle zu nutzen? Und kann man beispielsweise keine Datenbrille besitzen oder wird man ohne zum Außenseiter?
Zu: Wie Googles Datenbrille das Eigentum abschafft
Leider sind in dem heutigen Artikel diese Fakten untergegangen.
Zu: Wie Googles Datenbrille das Eigentum abschafft
This Device Specific Addendum only applies if you purchase a Glass Explorer Edition Device.
Ich vermute Google will nur sicher gehen, dass die Betaversion nicht allzu weit rumgereicht wird und die gesammelten Daten aus der Testphase nicht verfälscht werden.
