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BGH: Widerrufsrecht im E-Commerce hat seine Grenzen

13.10.2016 Inwieweit Onlinekunden Produkte bestellen, zuhause ausprobieren und nach eingehendem Test wieder zurückschicken dürfen, hat jetzt der Bundesgerichtshof untersucht und kam zu dem Schluss: Die Rechte der Verbraucher haben Grenzen.

 (Bild: ElasticComputeFarm / Pixabay)
Bild: ElasticComputeFarm / Pixabay
Im konkreten Fall ging es um einen Kunden, der Katalysator online gekauft, ihn in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternommen hat. Da er angeblich mit dem Produkt nicht zufrieden war, wollte er den Katalysator unter Berufung auf das Widerrufsrecht zurückschicken. Die Frage war nun: Muss der Kunde dem Verkäufer Wertersatz leisten, weil der Warenwert des Katalysators gelitten hat?

Der Bundesgerichtshof entschied eindeutig: Ja, dem Verkäufer steht Wertersatz zu, da der Test des Katalysators nicht nur zur Verschlechterung der Ware geführt hat, sondern auch, weil der Kunde das Produkt im stationären Handel ebenfalls nicht so ausgiebig hätte testen können. Konkret heißt es in der Erklärung   zum Urteil: "Eine solche Besserstellung des Verbrauchers im Onlinehandel ist weder vom nationalen noch vom europäischen Gesetzgeber beabsichtigt."
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