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Marketplace: Amazon einigt sich mit Kartellamt auf Verbesserung
17.07.2019 Auf Druck des Bundeskartellamts hat der Online-Riese Amazon wichtige Regeln für seine Marktplatzhändler geändert.
- Kündigungen: Bislang konnte Amazon seinen Händlern ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Künftig gilt für ordentliche Kündigungen eine 30-Tage-Frist. Außerordentliche Kündigungen oder Sperrungen müssen begründet werden.
- Gerichtsstand: Bislang galt auch für deutsche Händler Luxemburg als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen. Gerade für kleinere Händler stellte dies eine zusätzliche Hürde dar. Künftig können in bestimmten Fällen auch deutsche Gerichte angerufen werden.
- Geheimhaltungspflicht: Händler unterlagen bislang einer Verschwiegenheitsvereinbarung, was ihre Geschäftsbeziehung zu Amazon betraf. Diese Pflicht wurde weitgehend aufgelöst.
- Haftung: Bislang lagen die Haftung für Kundenreklamationen und defekte Geräte sehr einseitig bei den Marktplatzhändlern. Diese wurden nun geändert und sollen ausbalancierter sein.
Die neuen Regeln sollen ab 16. August gültig sein. Für Privatkunden ändert sich nichts. Unverändert wird außerdem die Prüfung der EU-Kommission fortgeführt, die seit 2018 mögliche Wettbewerbsverstöße untersucht. In diesem Verfahren geht es unter anderem darum, ob Amazon als Plattformbetreiber die Daten der Händler missbräuchlich zu eigenen Zwecken verwendet.