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Neuer Ärger für Amazon: Kartellamt prüft Preisparitätsklausel

21.02.2013 Das Bundeskartellamt     verdächtigt Amazon    , den freien Wettbewerb zwischen verschiedenen Online-Marktplätzen zu behindern. Es will laut Spiegel Online     die Preisparitätsklausel unter die Lupe nehmen und prüfen, ob sie gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Preisparitätsklausel untersagt den Händlern, Produkte, die sie auf Amazon anbieten, auf anderen Plattformen wie Ebay     oder der eigenen Website für einen niedrigeren Preis zu verkaufen als bei Amazon. Damit besteht laut dem Bundeskartellamt die Gefahr, dass Verkäufer auf neuen Online-Marktplätzen "günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen können". Dies könne es für die neuen Marktplätze schwierig machen, "neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen".

Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Kartellbehörde Amazon zwingen, die Klausel aus den Geschäftsbedingungen zu nehmen. Zurzeit befragt es dazu 2.400 Online-Händler.
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