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Checkliste: Google honoriert Content Marketing - und bestraft 'Content Marketing'

26.09.2019 Google will mittels Algorithmus-Update rein werbliches Content Marketing besser von Content Marketing mit erkennbarem Mehrwert unterscheiden - und letzteres mit entsprechenden Rankings honorieren. So geht's.

 (Bild: Steven Broschart)
Bild: Steven Broschart
Nach einem Content-Marketing-bezogenen Update des Google Algorithmus im August und September gibt es nun Tipps vom Technologie-Anbieter für Commerce-Content-Lösungen Global Savings Group zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser : Es geht darum, wie kommerzielle Anbieter/Medienhäuser am besten Content Marketing betreiben, ohne dafür von der Suchmaschine mit schlechteren Rankings abgestraft zu werden.

Nach dem nun ausgerollten Update und den zu beobachtenden Veränderungen wird klar: Google straft das Modell der Commerce-Content-Partnerschaften als solches nicht ab. Der Suchmaschinenriese präzisierte vielmehr seine Leitlinien in diesem Bereich und hat den Algorithmus angepasst, um deren Umsetzung besser zu erkennen.

Fünf Learnings aus dem Update

Was das konkret für Commerce-Content-Modelle bedeutet und welche Lehren man aus der Analyse der Traffic-Veränderungen in den letzten Wochen ziehen kann, lässt sich in einigen Schlagpunkten zusammenfassen.

  • Auf die Kooperation kommt es an: Commerce-Content-Angebote, die auf Subdomains oder Subfoldern von Medienpartnern liegen, sollten nicht außerhalb der Kontrolle der Nachrichten-Portale agieren. Die Redaktionen oder Commerce-Content-Teams sollten zu jeder Zeit in die Commerce-Content-Angebote eingebunden sein und deren Veröffentlichung final verantworten.
  • Es ist von Vorteil, wenn die Medienpartner direkt an der Erstellung der Inhalte beteiligt sind. Tatsächlich gibt sich Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mittlerweile Mühe, festzustellen, ob Inhalte vollständig unabhängig von dem eigentlichen Domain-Host, also dem Medienhaus, erstellt wurden. Der Suchriese möchte zu jeder Zeit erkennen können, dass der Inhalt eines Commerce-Content-Angebots in enger Zusammenarbeit aller Beteiligten erstellt wurde. Gerade eine enge Zusammenarbeit, Verzahnung und ein Austausch der Aktivitäten und Inhalte, die innerhalb von Partnerschaften erstellt werden und den shopping-relevanten Inhalten, die ein Medienhaus an anderer Stelle publiziert, wird an Bedeutung gewinnen.
  • Der Beschluss eines Medienhauses mit einem Commerce-Content-Partner zusammenzuarbeiten, sollte immer strategischer Natur sein, hinter der dann auch alle Entscheider stehen. Es müssen sich alle Beteiligten klar dazu bekennen, qualitativ hochwertigen und shopping-relevanten Content zu produzieren und transparent über die eigenen Portale zu distribuieren. Die Inhalte sollten einen Mehrwert für die Leserschaft der Medienmarke darstellen und daher auch mit anderen Inhalten entsprechend verknüpft und verknüpfbar sein.
  • Für jede Partnerschaft sollte ein erkennbarer Zusammenhang zwischen dem Zweck des Commerce-Content-Angebotes, dessen Inhalten, der Zielgruppe sowie dem Inhalt der Hauptseite bestehen.
  • Ein absolutes No-Go ist und bleibt das sogenannte Domain-Leasing. Im Gegensatz zu echten Commerce-Content-Partnerschaften, verfolgen einige Domainbesitzer auch die Strategie, ihre gut rankenden Unterseiten zu vermieten. In diesem Fall bestückt der Mieter die Seiten mit Inhalten, die nichts mit dem Domaininhaber oder seinem sonstigen Angebot gemein haben. Der Domainbesitzer selbst nimmt nicht aktiv an der Gestaltung des Commerce-Content-Angebotes teil. Es geht bei der Variante nicht darum ein Angebot mit komplementären Inhalten zu erweitern, sondern lediglich darum, vom guten Suchmaschinenranking der Hauptdomain zu profitieren.
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