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Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
 (Bild: Syaibatul Hamdi auf Pixabay)
Bild: Syaibatul Hamdi auf Pixabay

Das Lieferkettengesetz kommt: Was Onlineshops jetzt tun müssen

19.07.2021 - Ab 2023 greift das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Auch große Onlineshops müssen dann nachweisen, dass ihre Lieferanten keine Verstöße gegen die Menschenrechte und den Umweltschutz begehen. Wie dies gelingt:

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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss zum festen Bestandteil des Entscheidungsprozesses werden - und damit zum Teil der Unternehmenskultur.
Freiwillig ist kaum etwas passiert, jetzt greift die Legislative ein: Noch gut 16 Monate, dann sind die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gesetzlich bindend. Zeit wurde es, denn die Vereinten Nationen hatten ihre Mitglieder bereits 2011 dazu aufgerufen, Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft verfolgen und ahnden zu lassen. Vor fünf Jahren rief die Bundesregierung dann diesbezüglich den Nationalen Aktionsplan ins Leben, der den Firmenlenkern nochmal die UN-Prinzipien ins Gewissen rufen sollte. Mehr nicht. Zwei Befragungen in den Jahren 2019

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