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Warum der "Brüssel-Effekt" bei der KI-Regulierung funktionieren wird
14.12.2023 Mit einem risikobasierten Ansatz will die EU Licht in die Blackboxen der Künstlichen Intelligenz bringen. Das reiht sich ein in den Ansatz, der auch schon bei DSGVO und zuletzt beim Schufa-Urteil deutlich wurde. Und er wird wohl gelingen.
"Ein historischer Moment" nannte es Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen . Mit dem KI-Gesetz würden "die europäischen Werte in eine neue Ära überführt".
Auch wenn man es rhetorisch gerne eine Nummer kleiner möchte: Die Richtung stimmt schon. Mit dem Gesetz soll die Nutzung und Herstellung von KI-Systemen abhängig von ihrem Risiko für Menschen EU-weit Regelungen unterliegen. Je gefährlicher für die Gesellschaft und je größer das Unternehmen, um so strikter sollten diese ausfallen.
Im Kern ist es eine gute Entscheidung. Der vorgesehene risikobasierte Regulierungsansatz ist richtig, der KI anhand ihres Risikos für Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte kategorisiert. Er wird erlauben, Grenzen und Verbote zu definieren, ohne Forschung und Entwicklung zu strangulieren. Oder wer möchte schon, dass in Europa ein chinesisches "Social Scoring" legal wird - oder eine Richter-KI wie in den USA?
Mit diesem Ansatz löst die EU auch das Problem, wie man mit General-Purpose-KIs umgehen soll und den darauf aufsetzenden Anwendungen. Das abgestufte Regelkonzept in Abhängigkeit vom systemischen Risiko setzt auf dem Primzip auf "entscheidend ist, was hinten rauskommen kann". Die für alle General-Purpose-KIs geplanten Transparenz- und Dokumentationspflichten sind wichtig, weil sie das Primat der Politik von Unternehmen in einem Feld zurückgewinnen, der für das Funktionieren der Gesellschaft unabdingbar ist.
Mit diesen im Gesetz schon sehr frühzeitig festgezurrten Leitlinien wird das eintreten, was man bei der DSGVO schon beobachten konnte: Ein globaler Brüssel-Effekt, der dafür sorgt, dass sich aktuell die Vorstellung von sehr vielen Ländern an dem europäischen Datenschutzkonzept orientiert. Dadurch setzt sich das Recht auf informelle Selbstbestimmung auch in Ländergesetzgebungen durch, für die dieser Aspekt bislang nicht im Kern der gesellschaftlichen Diskussion stand.
Die KI-Einigung zeigt im übrigen in dieselbe Richtung wie das Urteil des EuGH zum Schufa-Scoring am Tag davor. Der EuGH hatte geurteilt, dass das Scoring dann gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt, wenn der Algorithmus die einzige Grundlage für die Entscheidung darstellt, zum Beispiel einen Kredit abzulehnen. In beiden Fällen ist es EU-Rechtsmeinung, dass es immer ein Mensch sein muss, der eine Entscheidung trifft - nie eine Maschine. Und diese Rechtsmeinung wird sich wohl international durchsetzen - wie man nach den Erfahrungen mit der DSGVO vermuten darf.
Ihr
Joachim Graf
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