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Lex Airbnb: Wien verpflichtet Vermietungsportale zur Meldung

04.10.2016 Die Stadt Wien schreibt via Gesetzesnovelle eine Meldepflicht für all jene fest, die Zimmer oder Apartments an Gäste vermieten - egal ob gewerblich oder privat. Vermieter sind ab sofort dazu angehalten, alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Kontrolle der Abgabenpflicht benötigt werden. Die Auskunftspflicht gilt ebenso für Vermittlungs-Plattformen im Web. Weil über Plattformen wie Airbnb   zunehmend Wohnungen kurzzeitig an Touristen vermietet werden, stehen den Wohnungsmärkten der Großstädte immer weniger als Mietwohnungen gedachte Einheiten zur Verfügung. Fehlbelegungsabgaben und Steuern werden vor allem von Privatleuten selten bezahlt.

Über Plattformen wie Airbnb werden Wohnung vermietet, ohne dass dafür Steuern bezahlt werden. Dagegen geht jetzt die Stadt Wien vor. (Bild: AirBnb)
Bild: AirBnb
Über Plattformen wie Airbnb werden Wohnung vermietet, ohne dass dafür Steuern bezahlt werden. Dagegen geht jetzt die Stadt Wien vor.
Im Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG)   regelt das Land Wien Rahmenbedingungen für die Branche, unter anderem die Einhebung der Ortstaxe. Sie macht in Wien 3,2 Prozent des Netto-Umsatzes für die Übernachtung aus, wird vom Gast bezahlt und gilt für gewerblich wie privat zustande gekommene Unterbringung. Eine am 30. September vom Wiener Landtag beschlossene Novelle legt nun fest: Anbieter müssen die Adressen sämtlicher Unterkünfte, die touristisch genutzt werden, binnen zwei Wochen an die Stadt melden, damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann. Ebenso werden Vermittlungsplattformen dazu verpflichtet, die Identifikationsdaten der Anbieter und Adressen deren vermieteter Unterkünfte offenzulegen. Der Strafrahmen für Vermieter, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, wurde auf 2.100 Euro erhöht.
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