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Ausbeuterbranche Web: So arbeiten AirBnB und Co gegen Bürger und Staat

21.05.2015 Viele Interaktiv-Geschäftsmodelle externalisieren gesellschaftliche Kosten. Sie machen unfairen Zusatzgewinn auf Kosten aller Bürger. Diese iBusiness-Analyse wird durch aktuelle Zahlen erhärtet: Offenbar treibt AirBnB den Wohnungsmangel voran. Doch der deutschen Politik scheint das Problem egal.

Berlin ist der vielleicht wichtigste Markt für die Bettenbörse AirBnB. (Bild: Pixabay / CC0)
Bild: Pixabay / CC0
Berlin ist der vielleicht wichtigste Markt für die Bettenbörse AirBnB.

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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
Was zu tun ist:
Heute: Die Externalisierer überflügeln den Wettbewerb
Morgen: Gesellschaften lernen den Unterschied zwischen Internet-Rationalisierungsgewinn und unfairer Externalisierung
Übermorgen: Die Sharing Economy wird zunehmend zur 'Economy'
Der Name der Internetadresse ist ein sprechender: AirBnB vs. Berlin  . Und tatsächlich legen die Zahlen dort nahe, dass das Übernachtungsportal nicht für die deutsche Hauptstadt und ihre Bürger arbeitet. Im Gegenteil.

Das studentische Projekt der Uni Potsdam   zum Thema Datenjournalismus hat dort öffentlich verfügbare Daten der Wohnungsbörse AirBnB   für Berlin analysiert. Das Ergebnis zeigt: Auf dem Wohnungsportal, dessen erklärtes Ziel es ist, "Menschen in einzigartigen Reiseerlebnissen zusammen" zu bringen, scheint eine Schattenwirtschaft zu entstehen, in der gewerbliche Anbieter Immobilien in attraktiven touristischen Lagen vermieten - freilich ohne kostenintensive Auflagen zu erfüllen, wie sie an Hotels gestellt werden.

  • In Berlin vermieten zehn Prozent der dortigen AirBnB-Vermieter (1.170 Menschen) mehr als eine Wohnung; davon vier Prozent sogar drei oder noch mehr. Das bedeutet, dass rund 3.000 Wohnungen offenbar über das Onlineportal gewerblich vermietet werden, statt privat - denn welcher Privatmensch hat schon eine oder mehr Wohnungen übrig, die er anbieten könnte?
  • Ein einzelner Nutzer bietet über 40 Wohnungen an - was kaum für die private Nutzung der Plattform spricht. (Bild: www.airbnbvsberlin.de)
    Bild: www.airbnbvsberlin.de
    Ein einzelner Nutzer bietet über 40 Wohnungen an - was kaum für die private Nutzung der Plattform spricht.

  • Die Top-Ten-Anbieter in Berlin vermieten auf AirBnB gemeinsam 280 Wohnungen - also fast 30 pro Nutzer.
  • Die Wohnungen der Top-Ten-Anbieter konzentrieren sich auf eine Handvoll Bezirke in Berlin, vorwiegend Gebiete mit günstigen Immobilienpreisen - außerdem liegen viele Wohnungen, die einem Anbieter gehören, oft nah beieinander.
  • In vielen Städten sind es einige wenige Nutzer, die den größten Teil der Wohnungen anbieten. Bedeutet: Besonders in touristischen Städten werden große Teile der Wohnungen offenbar gewerblich angeboten. So gehen in München 18 Prozent der Wohnungen auf das Konto von Powernutzern (Nutzern mit mehr als einem Inserat). In Berlin sind es knapp 30 Prozent, in Essen über 50 und in Hannover 60.
  • Je touristischer eine Stadt, desto mehr Wohnungsangebote pro Einwohner: Die Bandbreite reicht von 8 und 9 Angeboten pro 100.000 Einwohner in Wuppertal und Duisburg bis zu 240 und 300 Angeboten in München und Berlin.
Die geografische Lage der Wohnungen, die durch Top-Nutzer vermietet werden: Es klumpt - zum Teil in Nähe touristisch attraktiver Orte
Die geografische Lage der Wohnungen, die durch Top-Nutzer vermietet werden: Es klumpt - zum Teil in Nähe touristisch attraktiver Orte (Grafik: www.airbnbvsberlin.com)

Auf iBusiness-Anfrage hin argumentiert AirBnB: "Wir kommentieren nicht auf Daten-Scrapes, da die Daten nicht akkurat sind und nicht der Realität entsprechen", sagt AirBnB-Sprecher Julian Trautwein. "Sie basieren auf falschen Daten und auf einem Missverständnis wie Airbnb funktioniert."Außerdem sei, so die weitere Argumentation, der Anteil gewerblicher Wohnungen auf der Plattform zu gering, um Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt zu haben. Dies habe eine Studie des Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH GEWOS   im Auftrag von AirBnbB ergeben.

Auch die AirBnB-Studie kommt auf zehn Prozent mutmaßlicher gewerblicher Anbieter. Der Anteil der Berliner Wohnungen, die auf der Plattform angeboten werden, ist laut den offiziellen Angaben sogar noch höher: Fanden die Studenten 0,4 Prozent aller Berliner Wohnungen auf der Börse, so spricht AirBnB selbst von 0,5 Prozent. Bei knapp 1,9 Millionen Berliner Wohnungen macht das 9.400 Wohnungen. Beim bereits erwähnten Satz von 30 Prozent mutmaßlich gewerblich gehandelter Immobilien macht das gut 3.000 Wohnungen, die dem allgemeinen Wohnungsmarkt fehlen - zum Vergleich: 2013 wurden in Berlin rund 6.600 Wohnungen neu gebaut.

AirBnB rechnet anders: Fast alle verfügbaren Wohnungen in ganz Berlin (88 Prozent) würden kürzer als 120 Tage vermietet - ein Indiz dafür, dass bei diesen Objekten ja keine gewerbliche Nutzung vorliegen könne. Und der Anteil von Wohnungen in Berlin, die länger als 120 Tage vermietet seien, läge im Promillebereich (0,06%). Dies kaschiert allerdings zwei Fakten. 12 Prozent (100 minus 88) der Wohnungen werden 120 Tage und länger vermietet - sind also offenbar gewerbliche Angebote. Und wieso sind Wohnungen, die beispielsweise 119 Tage im Jahr vermietet werden, keine Ferienwohnungen? In Anbetracht von 29 Urlaubstagen pro Jahr und deutschem Arbeitnehmer könnte man genauso gut von nicht vollständig ausgelasteten Ferienwohnungen sprechen - oder die restlichen Tage werden die Objekte über andere Kanäle vermietet. Hier stoßen die vorliegenden Zahlen an ihre Grenzen.

Externalisierung: Wie interaktive Geschäftsmodelle Risiko, Kosten und Sozialleistungen an die Gesellschaft outsourcen

Sicher: Keiner würde ernsthaft behaupten, AirBnB sei allein schuld, dass die Mieten in Berlin anziehen. Doch das Portal trägt eher dazu bei, als es zu verhindern - sehr vorsichtig formuliert. Außerdem ignoriert die Argumentation AirBnBs andere Ebenen, auf denen Internet-Portale die Gemeinschaft belasten. Diese Externalisierung von Kosten und Problemen gilt nicht allein für AirBnB - und war bereits Thema der iBusiness-Analyse Externalisierungsgesellschaft Internet:

     (Bild: SXC.hu/John Siebert)
    Bild: SXC.hu/John Siebert

  • Externalisierung von Risiko: Internetgetriebene Geschäftsmodelle sourcen das Risiko für ihre Dienstleistung an Kunden und Gesellschaft aus: Oftmals gibt es keine Versicherungen für Schäden oder keine Sicherheitsauflagen. "Es kann nicht angehen, dass Hotels mit immer kostenintensiveren Auflagen zu Brandschutz, Hygiene, Sicherheit und Barrierefreiheit überzogen werden, und sich in deren Schatten ein davon fast völlig unbehelligter Markt der Privatvermietung zum Konkurrenten aufschwingen kann", sagt Christopher Lück vom Hotelverband Deutschland  . "Hier wird der Leistungswettbewerb nicht gefördert, sondern auch auf Kosten der Verbraucher, Anwohner und Steuerzahler verzerrt."
  • Ein Gleiches gilt für Dienste wie etwa Uber   - der Fahrtdienst ignorierte fleißig alle Vorschriften für Personenbeförderung, um seine Dumpingpreise anzubieten. Allerdings nur bis der Gesetzgeber Uber mit Fahrverboten zwang, seinen Fahrern Lizenzen und seinen Wagen Versicherungen zu verpassen.

     (Bild: Ernst Rose/pixelio.de)
    Bild: Ernst Rose/PIXELIO

  • Externalisierung von Personal: Viele Anbieter verzichten auf Personal, das normalerweise für eine Dienstleistung nötig ist: Macht bei einem Hotel das Personal ein Drittel der Kosten aus, so verzichtet AirBnB komplett auf Empfangs- und Reinigungspersonal, Köche oder Hausmeister und benötigt nur einen schlanken Personalstamm zum Betrieb des Portals. Die Jobs eines Hotels gehen dabei verloren oder müssen auf eigene Kosten von den Vermietern des Portals geleistet werden.

    Andere Portale beschäftigen Personal zu derartigen Niedrigpreisen (E-Commerce, Mittlerportale wie Uber), dass die Menschen Fälle für soziale Transferleistungen werden: Allein in den Jahren 2007 bis 2011 wurden über 53 Milliarden Euro an Steuergeldern ausbezahlt, um Aufstockern ein erträgliches Leben zu gewährleisten. Nicht alles für den E-Commerce. Aber immerhin ein Teil.

  •  (Bild: martaposemuckel/Pixabay)
    Bild: martaposemuckel/Pixabay

  • Externalisierung von Abgaben: Internet-Portale umgehen auf verschiedene Weise Steuerzahlungen: Sie sitzen in Steueroasen oder beschäftigen von den Abgaben befreite Minijobber. Bettenbörsen umgehen kostenintensive Vorschriften des Hotelgewerbes wie Barrierefreiheit, Brandschutz oder Hygienestandards - schließlich marschiert keiner vorher in eine AirBnB oder 9flats-Wohnung und prüft, inwiefern diese Standards des Übernachtungsgewerbes entspricht.
Doch diese Externalisierungs-Strategien geraten zunehmend in den Fokus der Politik.

Das Ende der Externalisierung: Wo der Staat Grenzen zieht

In jüngster Zeit hat der Gesetzgeber einigen Externalisierungs-Strategien einen Riegel vorgeschoben.
  • Uber:
    Nach vereinzelten städtischen Verboten erfolgte das bundesweite Verbot. Nun legt Uber einen neuen Dienst auf, bei dem die Fahrer Lizenzen und die Autos Versicherungen haben. Ergebnis: Uber verspricht Preisvorteile zum Taxi in Höhe von 20 Prozent - ein deutlicher Unterscheid zu den Preisvorteilen von 45 bis 64 Prozent, die das alte Geschäftsmodell hatte (laut Selbstversuch des Portals Finanztipo.de  ).
  • Wohnungsbörsen:
    Beispiel Berlin: Seit Mai 2014 ist die Nutzung von Wohnraum in Berlin für andere Zwecke als Wohnzwecke genehmigungspflichtig. Die Stadt schickt daher extra Kontrolleure los, um schwarze Schafe bei AirBnB und Co aufzuspüren. Die Wohnungsbörse selbst nennt auf iBusiness-Anfrage keinerlei Maßnahmen, um gegen gewerbliche Anbieter vorzugehen.

    Rechtlich gesehen ist hier die Bundesrepublik ein Flickenteppich: Jede Gemeinde hat andere Vorschriften zur Vermietung von Wohneigentum als Ferienwohnung, was ein schnelles und geschlossenes Vorgehen des Gesetzgebers erschwert. Die Politik auf Bundesebene dagegen hat das Problem nur bedingt auf dem Schirm. Auf iBusiness-Anfrage überschlagen sich die wohnungspolitischen Sprecher der beiden großen Parteien auch nicht gerade mit Engagement - erst auf wiederholte Nachfrage gibt es eher abstrakte Antworten: Das von der SPD geführte Bauministerium   prüft aktuell, wie und wann man entsprechende Vorschriften in Sachen Ferienwohnungen erlassen könnte - eine Option wäre eine anstehende EU-Bauverordnung zum Anlass zu nehmen, das Baugesetzbuch entsprechend anzupassen - oder anders formuliert: Frühestens Mai 2017 werde etwas passieren, aber was passieren könnte, weiß noch keiner. Bei der CDU   beurteilt der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak Wohnungsbörsen grundsätzlich als legitim, bundesweite Verbote von Vermietungs-Geschäftsmodellen als kritisch und schließt mit einem erhebenden: "Das beste Mittel gegen Wohnungsknappheit ist der Bau von neuen Wohnungen"
  • Der deutsche Mieterbund sieht die Lage weniger gelassen: "Richtig ist, dass durch diese Praxis insbesondere Wohnungen in zentraler Lage dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden", sagt der Sprecher des Deutschen Mieterbundes Ulrich Ropertz. "So geht die Schere zwischen Angebot und Nachfrage an diesen Standorten noch weiter auseinander mit der Folge steigender Mieten." Das Problem: Es gibt zwar in mehreren Städten Gesetze gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen, aber "die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist offensichtlich schwer zu kontrollieren oder wird kaum kontrolliert. Wir haben also letztlich ein Vollzugsdefizit."
  • Lohnsklaven:
    Seit Januar gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland - dieser macht viele ausbeuterische Geschäftsmodelle allerdings nur theoretisch unmöglich: Für Pfennigbeträge schreibende SEO-Texter dürften es schwierig haben, nachzuweisen, dass sie mit ihrer Sklavenarbeit nicht auf 8 Euro 50 die Stunde kommen - wie alle Freiberufler. Und für die in der Medienbranche gerne als vollwertige Arbeitgeber eingesetzten Praktikanten gibt es genug Ausnahmen.

Vor diesem Hintergrund erscheinen vier Szenarien wahrscheinlich, wie sich Interaktiv-Geschäftsmodelle entwickeln, die auf Externalisierungsstrategien bauen.

Vier Szenarien für die Externalisierung

Best-Case-Szenarien
Worst-Case-Szenarien
Aktiv
30%
Best-Case-Szenario

Das Ende der Externalisierung

Für die Sharing Economy des Webs gelten künftig die gleichen Gesetze wie für alle anderen Geschäftsmodelle: Auf den Druck der Gemeinschaft hin gehen so viele Vorteile für die Anbieterportale verloren - auch die Hungerlöhne haben ein Ende.

Aktiv
45%
Worst-Case-Szenario

Das Dauergefecht

Die Sharing Economy wird von immer mehr Gesetzen reglementiert. Aber dennoch nutzen Interaktive weiter bestehende Gesetzeslücken, kommen mit neuen Ideen, um Kosten auf Konkurrenz und Gesellschaft umzulegen. Besonders dort, wo es keine Interessensverbände (Taxizentrale, Hotelverband) gibt oder die Gesetzeslage kompliziert ist, können ausbeuterische Geschäftsmodelle überleben. Doch der Stern de Externalisierung sinkt.

Passiv
10 %
Best-Case-Szenario

Boykott der Verbraucher

Mit zunehmendem Wissen um die ausbeuterischen und zwiespältigen Hintergründe externalisierender Geschäftsmodelle sinkt die Akzeptanz durch die Nutzer. Ökonomisch und ökologisch nachhaltig zu sein, wird zu einem wichtigen Qualitätssiegel, so dass sich die interaktiven Geschäftsmodelle anpassen oder untergehen müssen.

Passiv
15%
Worst-Case-Szenario

Ewige Externalisierung

Interaktive Geschäftsmodelle, die auf Externalisierung setzen, werden immer einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz haben - sie entwickeln sich zu schnell weiter und sind als länderübergreifend operierende Firmen zu schwer vom nationalen Gesetzgeber zu fassen. Der Schutzpanzer der Externalisierer bleibt bis auf weiteres undurchdringbar.

Thema: Ausbeuterbranche Web: So arbeiten AirBnB und Co gegen Bürger und Staat

Kommentar von Sebastian Halm

Die Web-Pubertät - schlimm, aber vorübergehend

Die Interaktivbranche hat etwas Pubertäres an sich - doch das wächst sich aus.

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Sebastian Halm (HighText Verlag OHG)
Bild: HighText Verlag OHG
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