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Urheberrechtsreform: Welche Inhalte Sie jetzt noch hochladen dürfen
Demnach müssen die User sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälft
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