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Enge Grenzen heißt nicht: "Alles verboten"
15.11.2006 Die schlechte Nachricht für die SEM-Branche ist: Mit dem Urteil des Landgerichts München I wird sie leben müssen, denn für Anwälte wie auch für andere Kammerberufe gelten nun mal sehr viel strengere Regeln als für unsereinen und alle anderen, die normalerweise in Sachen Suchmachinenanzeigen unterwegs sind. Man kann allerdings mit überschaubarem Aufwand die Klippen der Rechtsprechung umgehen.
Das Gericht sah die Werbung als marktschreierisch an, weil wer den Namen des Fonds in die Suchmaschine eingibt, sich über den Fond informieren wolle - und eben nicht über Rechtsanwaltsdienstleistungen. Wenn ein Kombistichwort (Fondname und "Schadensersatz") gewählt worden und zudem die Kanzlei im Domainnamen aufgetaucht wäre, hätte der Fond vermutlich seine Klage verloren.
Man ist zwar vor Gericht und auf hoher See stets in Gottes Hand. Aber wenn man jemanden fragt, der sich damit auskennt, (beziehungsweise ein Rettungsboot besitz), der kann seine Chancen signifikant steigern.
