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Gewinnspiel auf Facebook: 'Gefällt mir'-Button nicht wettbewerbswidrig

12.02.2013 Die Verknüpfung einer Gewinnspielteilnahme mit Klicken des "Gefällt mir"-Buttons ist keine Irreführung des Internetnutzers, so das Landgericht Hamburg in einer aktuellen Entscheidung vom 10. Januar 2013 (Az.: 327 O 438/11).

Ein Verbraucherschutzverband sah eine wettbewerbsrechtliche Irreführung, als die Teilnahme an dem Gewinnspiel von der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons abhängig gemacht und dem Internetnutzer suggeriert wird, der Gewinnspielteilnehmer habe positive Erfahrungen mit dem Unternehmen und den dahinter stehenden Produkten gemacht. Dies wäre vergleichbar mit "gekauften" Facebook-Freunden und daher zu unterlassen. Das Gericht hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen und die Klage mangels wettbewerbsrechtlicher Irreführung abgewiesen.

"Das Landgericht Hamburg hat hier richtig erkannt, dass das "liken" in Sozialen Netzwerken lediglich eine motivfreie Gefallensäußerung ist. Qualifizierte Beiträge zu dem Unternehmen oder den dahinter stehenden Produkte bleiben schließlich etwaigen Kommentaren und Postings vorbehalten. Die Ansicht des Gerichts ist daher nachvollziehbar. Ob andere Gerichte sich in gleichgelagerten Fällen dieser Ansicht anschließen, bleibt abzuwarten. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig, so dass durch eine Berufung auch eine andere Entscheidung möglich ist", analysiert Dr. Sami Bdeiwi , Rechtsanwalt von der Kanzlei Volke2.0  .
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