Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
 (Bild: Deutsche Post World Net)
Bild: Deutsche Post World Net

E-Commerce: So informieren Sie rechtssicher über Ihre Versandkosten

05.11.2015 - Transparenz bei den Versandkosten ist wichtig. Denn der Ärger des Kunden ist vorprogrammiert, wenn die bestellte Ware aufgrund nicht vorhersehbarer Kosten teurer wird. Bei der Angabe der Versandkosten gibt es jedoch einige Fallstricke. Frieder Schelle‘Frieder Schelle’ in Expertenprofilen nachschlagen , Wirtschaftsjurist bei Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , erläutert, worauf Shopbetreiber achten müssen.
So müssen Shopbetreiber über die Versandkosten informieren:
Versandkosten müssen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV bei sämtlichen Angeboten genannt werden. Im Onlinehandel genügt es, bei Angeboten einen allgemeinen Hinweis aufzunehmen (z.B. "zzgl. Versandkosten") und diesen mit einer Versandkostenaufstellung zu verlinken. Angebote sind vor allem Produktseiten und Kategorieseiten.

Zusätzlich muss, soweit die Versandkosten nicht direkt auf den Angebotsseiten in konkreter Höhe genannt werden, eine separate Nennung der Versandkosten in konkreter Höhe im Warenkorb erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2009, I ZR 50/07).

Weiter ist die Angabe der Versandkosten un

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