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Gericht verschärft Abmahngefahr für Onlinehändler
04.07.2011 Bislang haben die Gerichte solche Verstöße als Bagatellen beurteilt. Das OLG Hamm ändert nun diese Rechtssprechungspraxis. In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 26.05.2011, Az.: I-4 U 35/11) hat das Gericht eine Abmahnung als rechtens erklärt, obwohl es den Verstoß als irrtümlich ansah.