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Gericht verschärft Abmahngefahr für Onlinehändler

04.07.2011 Bislang haben die Gerichte solche Verstöße als Bagatellen beurteilt. Das OLG Hamm zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ändert nun diese Rechtssprechungspraxis. In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 26.05.2011, Az.: I-4 U 35/11) hat das Gericht eine Abmahnung als rechtens erklärt, obwohl es den Verstoß als irrtümlich ansah.

Ein Shopbetreiber hatte in seinen AGBs eine falsche Widerrufsbelehrung. Die richtige Widerrufsbelehrung verbarg sich erst hinter dem zusätzlichen Button "Widerrufsbelehrung". Offenbar hatte er die Aktualisierung vergessen. Obwohl also zumindest auch die zulässige Widerrufsbelehrung vorlag, sah das OLG Hamm hier eine Verletzung, die kostenpflichtig abgemahnt werden konnte. "Diese Entscheidung macht deutlich, dass insbesondere bei größeren und umfangreicheren Internetangeboten bei jeder noch so kleinen Änderung immer alles überprüft werden muss", , warnt Rechtsanwalt Claus Volke ‘Claus Volke’ in Expertenprofilen nachschlagen aus der Kanzlei Volke2.0 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Das Urteil stelle ein Novum dar, da bisher in solchen oder ähnlich gelagerten Fällen die Gerichte auch einmal zu Gunsten der Händler von einem Bagatellverstoß ausgegangen waren.
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