Ebay muss bei Fälschungen Auskünfte geben
09.11.2011 Wenn ein Anbieter bei EBay gefälschte Markenprodukte verkauft, muss das Auktionshaus Auskunft über die Daten des Mitglieds geben. Voraussetzung ist ein konkreter Verdacht, das hat das Landgericht Magdeburg entschieden, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr .