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Die Mailchimp-Checkliste: Wann Unternehmen es noch nutzen dürfen
29.03.2021 Dürfen Unternehmen noch Mailchimp nutzen? Das ist höchst fraglich, nachdem das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) einem Unternehmen aus München genau das untersagt hat (LDA-1085.1-12159/20-IDV). Was das bedeutet, erklärt bei iBusiness der auf Interaktiv-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr .
Die Firma hatte für ihre Zwecke den EMail-Anbieter eingesetzt, ohne jedoch in eine tiefergehende Prüfung der betroffenen Interessen einzusteigen, erklärt Bahr. Damit werde also nicht der grundsätzliche, sondern der ungeprüfte Einsatz beanstandet. Denn nach einem entsprechenden EuGH-Urteil halten Datenschutzbehörden in manchen Ausnahmefällen einen Datentransfer in die USA für möglich. Und somit - theoretisch - auch die Nutzung von Mailchimp .
Mit Betonung auf theoretisch, sagt Bahr gegenüber iBusiness: "Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die betroffenen Interessen umfangreich miteinander abgewogen werden und am Ende zudem ein ausreichendes Datenschutzniveau für den Betroffenen ermöglicht wird."
Bedeutet: Man sollte laut Bahr Mailchim tatsächlich nur noch dann verwenden, wenn man...
- einen wirklich guten sachlichen Grund hierfür hat,
- nicht bereit ist auf einen anderen Anbieter zu wechseln,
- eine entsprechende datenschutzrechtliche Interessensabwägung
vorgenommen hat (hierfür ist im Zweifel externe rechtliche Hilfe notwendig)
und - ausreichend breite Schultern hat, um die damit verbundenen Risiken
einzugehen.
Google Analytics lässt also grüßen.