Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Social Commerce: Amazon lässt Produkte nur noch bedingt bewerten
12.02.2008 Vor kurzem erklärte Amazon noch gegenüber iBusiness, keine Produktbewertungen im Online-Shop zu zensieren. Das Bewertungsssystem galt als sicher gegen Manipulationen. Jetzt hat ein Umdenken stattgefunden. Denn bewerten dürfen Bücher und CDs bei Amazon ab sofort nur noch bestimmte Gruppen.
Amazon regiert mit der Umstellung wohl auf Vorwürfe des Verlags Galileo Press . Der Verlag warf Amazon vor, dass Betrüger im Amazon-Shop mit gefälschten Kundenrezensionen die verlagseigenen Bücher verrissen hätten. Amazon dagegen bezeichnet gegenüber der DPA die Änderungen als Teil "kontinuierlicher Verbesserungen". Laut Amazon-Sprecherin Christine Höger würden gefälschte Kundenbewertungen bei bei Amazon nur "sehr selten" vorkommen.
Bereits im August war Amazon in die Schusslinie geraten (iBusiness berichtete). Blogger monierten, dass bei Amazon "Kundenrezensionen von Dritten beeinflusst werden und entweder positive Kommentare von parteilichen Stimmen verfasst oder negative Kritiken neutraler Rezensenten von Amazon-Mitarbeitern gelöscht werden". Amazon wies damals die Vorwürfe zurück: "Ich kann versichern, dass wir Rezensionen nur dann von unserer Website nehmen, wenn sie nicht unseren Richtlinien entsprechen", erklärte Höger auf Nachfrage von iBusiness.
Die Amazon-Richtlinien besagten bislang aber lediglich, dass Rezensionen "weder zu kurz noch zu lang sein" dürfen. Kommentare sollten sich auf Inhalt und Kontext des zu besprechenden Artikels konzentrieren. Verboten waren zudem Schimpfwörter, Obszönitäten und "Einwort-Kritiken".
Nutzer konnten zwar schon früher bei Bewertungen ihren vollständigen Namen angeben, Pflicht war das allerdings nicht. Urheber konnten sich also unter Pseudonymen anmelden und mit Fake-Bewertungen ihre eigenen Werke über den grünen Klee loben.
