Webinar: Produkte da, aber im E-Commerce unsichtbar? Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Wenn die Shop-Suche Treffer verpasst und Marktplätze Produkte nicht optimal ausspielen, stecken oft uneinheitliche Merkmale, Kategorien und Produktdaten dahinter. Im Webinar sehen Sie, wie KI und SAP-Integration Daten besser nutzbar machen und manuellen Pflegeaufwand reduzieren.
Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Studie: Operative Herausforderungen für Agenturen Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Unsere exklusive Erhebung zeigt: Steigender Effizienzdruck, unsichere Datenlagen und der Einfluss von KI zwingen Agenturen dazu, operativen Strukturen und Geschäftsmodell grundlegend neu auszurichten.
Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
 (Bild: Waugsberg)
Bild: Waugsberg
Bild: Waugsberg unter GNU-FDL

Urteil: Wann Bewertungen in Online-Communities zulässig sind

31.01.2008 - Nutzergenerierte Inhalte bleiben das Damoklesschwert im Web 2.0. Zwar hat der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden, dass Betreiber von Foren und Communities Inhalte von Nutzern nicht vorab prüfen müssen. Dafür beschäftigt Portal-Betreiber nun die Frage, wann nutzergenerierte Inhalte Persönlichkeitsrechte verletzen. Ein aktuelles Urteil im Fall Spickmich.de bringt etwas Licht in dieses Dunkel. Ist Rechtsexperten zufolge aber längst noch keine Grundsatzentscheidung.
von sr
Von Nutzern auf Online-Communities veröffentlichte Bewertungen über Personen verletzen kein Persönlichkeitsrecht. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln   in einem aktuellen Urteil um das Bewertungsportal Spickmich   entschieden (AZ: 28 O 319/07). Bei SpickMich.de können Schüler unter anderem im Menüpunkt 'Meine Schule' ihre Lehrer mit Schulnoten bewerten: beispielsweise in den Kriterien 'faire Prüfungen' und 'faire Noten'. Aus allen Teilbewertungen ergibt sich unterm Strich dann eine Gesamtnote.

Die Klägerin war Lehrerin an einem Gymnasium, die dort die Fächer Deutsch und Religion unterrichtet. Sie er

Premium-Inhalt

Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
kein Bild hochgeladen
Von: Eberhard Schneider ,  Netz der Möglichkeiten eG ,  Verbindungen
Am: 02.02.2008

Zu: Urteil: Wann Bewertungen in Online-Communities zulässig sind

Herr Horak con Docinsider hätte das sorgfältig begründete Urteil nicht nur dankenswerterweise auf seine Website stellen sollen, sondern vielleicht vorher selbst lesen.
Ausgewählt:
1. Die Tatsache, dass die Lehrerin mit ihren Personendaten bereits im Internet vertreten war.
2. Die Tatsache, dass Spickmich passwortgeschützt ist (Anm.: und damit nicht weltweit uneingeschränkt sondern nur für einen eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich).
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: