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Elektroschrottgesetz ElektroG ist ab sofort gültig
26.10.2015 Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem Wochenende in Kraft. Die betroffenen Elektronik-Onlinehändler, also alle, die eine Lager- und Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmeter haben, müssen das Gesetz bis in spätestens neun Monaten umsetzen.
Laut einer Umfrage unter deutschen Konsumenten haben aktuell viele noch nicht von der künftigen Rücknahmepflicht gehört - aber 60 Prozent würden entsprechende Angebote des Online-Handels nutzen. Es könnte also zu einer deutlichen Belastung für die betroffenen Händler kommen. "Dass sich die Politik in solchem Ausmaß über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzt, ist ärgerlich und schwer nachzuvollziehen", kritisiert zum Beispiel Oliver Prothmann , Präsident des Bundesverband Onlinehandel (BVOH) .
Mehr zum ElektroG lesen Sie in der iBusiness-Analyse Das ElektroG-Desaster: Was Onlinehändler von Elektrogeräten jetzt wissen müssen .