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Bei welchen Nachrichtenagenturen sich Blogger kostenlos bedienen dürfen
20.06.2008 Ein aktueller Fall zeigt: Wer sich im Web bei Nachrichtenagenturen oder anderen Contentanbietern bedient, kann juristische Probleme bekommen. Aber nicht überall. iBusiness zeigt, welche Nachrichtenagenturen nichts gegen den Content-Klau haben.
iBusiness bat einige Nachrichtenagenturen, ihren Umgang mit Zitaten durch Blogs zu schildern. Dabei zeigt sich durchaus ein differenziertes Bild. Nicht jeder der Nachrichtenhändlerstellt auf Stur.
- Dr. Thomas Schiller , Chefredakteur von epd macht eine klare Ansage: "Grundsätzlich ist epd-Material urheberrechtlich geschützt und nur im Rahmen gültiger Verträge zu nutzen." Die Agentur behalte sich "in jedem Fall vor, bei Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten - das gilt selbstverständlich auch für Blogs, für die es keinen rechtsfreien Raum gibt."
- Bei der dpa will man das Thema nicht aufbauschen. Dennoch heißt es in der Frankfurter Zentrale: "Bei kommerziellen Websites - ob Blog oder Portal - die unser material benutzen, ohne dpa-Kunde zu sein, werden wir ganz empfindlich." Unternehmenssprecher Justus Demmer sieht eine Verschärfung des Problems, da die Agenturen neben Bildern und Texten auch O-Töne und Videoinhalte an ihre Kunden liefern. "Massenhaftes Copy and Paste dulden wir in keinem Fall", so Denner. Aber er verweist darauf, dass die großen - und erfolgreichen Blogger Agenturmaterial meist höchstens als Ausgangsmaterial für eigene Recherchen nutzten.
- Auch wenn Handelsblatt-Blogger Thomas Knüwer vom deutschen Dienst der AP keine Antwort erhalten hat , gegenüber iBusiness zeigt sich AP nachgiebiger als etwa bei epd. "In Deutschland sind wir noch nie gegen Blogger juristisch vorgeganen", sagt Geschäftsführer Oliver Lux . "Zur Blogosphäre haben wir ein sehr entspanntes Verhältnis."
- In der Deutschlandzentrale von AFP , wie AP eine weltweit tätige große Agentur, hat man bisher ebenfalls keinerlei Probleme mit Bloggern gehabt. "Nur, wenn in großem Stil Geld damit verdient oder Schindluder mit unserem Material getrieben wird, melden wir uns", sagt Timo Peters , AFP-Leiter Marketing & Vertrieb. Große kommerzielle Websites, die AFP-Material klauen, werden zunächst per Brief darauf hingewiesen. Zumeist nehmen die Abkupferer dann schnell das Material von ihren Webseiten. Blogs gegenüber stehe man aber sehr offen dar, betont Peters. Im Bezug auf Web-2.0-Nutzung und -Veredelung sagt er: "Wir finden die Entwicklung zunächst einmal positiv."
Denn gerade die Großagenturen gehen mit immmer neuen Ideen ins Web. Reuters - eigentlich eine klassische Wirtschaftsagentur - betreibt eine Second-Life-Filiale , AFP liefert Videos für eine Reihe von Nachrichtenseiten und betreibt ein Medienblog . Auch wenn es formal also einiges zu beachten gibt: Die großen News-Lieferanten lassen hierzulande vieles durchgehen.
Nachdem mehrere Blogs sich über das Vorgehen der AP-Rechtsabteilung beschwert hatten, ruderte AP-Vizepräsident Jim Kennedy allerdings zurück und will sich nun in den USA gemeinsam mit Bloggern auf Standards einigen, die ein Zitieren ohne rechtlichen Ärger erlauben. Associated Press teilte inzwischen mit, dass sie dann einschreiten wollen, wenn man den Eindruck habe, dass die Nutzung des Materials "mehr Reproduktion als Referenz" darstelle, oder wenn andere Nutzer "zum Cut and Paste ermutigt würden".
Pures Copy and Paste kann sehr teuer werden - vor allem für kommerzielle Anbieter. Wer beim News-Klau im Web erwischt wird, muss mit Ärger und hohen Kosten rechnen. iBusiness fragte Rechtsanwalt Marko Pietruck nach Tipps für Blogger. Seine Kanzlei ist auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert. "Agenturmeldungen geringen Umfangs über Tagesereignisse sind in der Regel gar nicht urheberrechtlich geschützt und können deswegen von Privatleuten problemlos übernommen werden", sagt Pietruck. "Mitbewerber, zum Beispiel oder Betreiber von Online-Nachrichtenportalen, müssen dagegen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vorsichtig sein. Die reihenweise Übernahme fremder Nachrichten zu Wettbewerbszwecken kann unlauter sein", warnt der Berliner Anwalt.
"Es gibt allerdings eine Ausnahmevorschrift im Urheberrechtsgesetz, nach der die Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die bereits veröffentlicht worden sind, unbeschränkt zulässig ist. In diesen Fällen scheidet auch eine Wettbewerbsverletzung aus", zeigt Pietruck den Königsweg für Blogger auf. Bei Bewertungen oder Kommentaren sei dagegen insgesamt Vorsicht geboten, weil diese in der Regel urheberechtlich geschützt seien. - Angesichts der Tatsache, dass Blogger liebend gerne selbst kommentieren, kein großes Problem.
"Äußerst vorsichtig sollte man aber bei der Verwendung von Bildmaterial sein. Ein Fotoklau im Netz kann extrem teuer werden", so der Jurist. So fahnde etwa die Bildagentur Getty Images systematisch nach ihren Bildern, die andere unrechtmäßig im Web benutzten.
