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Nachhaltigkeit

Interaktiv-Trends 2024/2025: Nachhaltigkeit wird Gesetz

20.12.2023 Neben sauberen Lieferketten müssen Unternehmen künftig auch die Basis für ihre grüne Werbung nachweisen: einfach behaupten geht nicht mehr. Zur neuen Öko-Währung steigt 2024 der CO2-Fußbadruck auf.

Utopia für die Dritte Welt? (Bild: Bing Image Creator)
Bild: Bing Image Creator
Utopia für die Dritte Welt?
Langsam, aber sicher wandeln EU und nationale Gesetzgeber die "Kann man ja mal machen"-Einstellungen der Unternehmen zur Pflicht um. Nachhaltigkeit bleibt mittelfristig keine Sache eines grünen Gewissens mehr, das man haben kann oder auch nicht - ökologisches und soziales Handeln wird auf zahlreichen Feldern juristisch unumgänglich. Vor allem drei Themen werden von der EU und Deutschland immer weiter vorangetrieben. Heißt: Grüne Gesetze betreffen mehr und mehr Unternehmen.

1. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)   erfüllen. Bisher lag die Grenze bei mindestens 3.000 inländischen MitarbeiterInnen. Betroffen sind aber auch kleine und mittlere Unternehmen, insofern sie mit Partnern zusammenarbeiten, die unter die Regelung des LkSG fallen. Nicht, weil sie selber dessen Anforderungen erfüllen müssen, sondern weil sie sich gegebenenfalls gegenüber den Großunternehmen erklären müssen, wie sie es denn mit ökologischem und sozialem Handeln halten. Konkret schreibt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA)  : "Das verpflichtete Unternehmen muss unmittelbare Zulieferer, bei denen es ein Risiko vermutet, in seine konkrete Risikoanalyse und ggf. in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbeziehen."

Aber Abhilfe gegen was? Welche Umwelt- und Sozialthemen genau müssen Unternehmen ab dem Jahreswechsel im Auge haben? Und wer soll das machen? Gefragt ist eine neu eingezogene Struktur: Es gilt ein Risikomanagement zu installieren, für das jemand Verantwortung trägt, üblicherweise mit dem Titel Menschenrechtsbeauftragte/r.

Zu überprüfen hat er/sie in dem Unternehmen wie in allen, mit denen dieses zusammenarbeitet, dass es dort keine Kinder- und Zwangsarbeit gibt, dass Diskriminierungen nicht vorkommen, dass es ausreichende Arbeitsschutzregelungen gibt, dass kein Lohn vorenthalten wird, dass Gewerkschaften gebildet werden dürfen. Was den Umweltschutz angeht, so sind die Beschäftigten vor menschengemachten Emissionen zu schützen, es darf kein Quecksilber freigesetzt werden, zahlreiche Pestizide sind gebannt und gefährliche Abfälle müssen nach dem Basler Abkommen entsorgt werden.

Als Angebot der Bundesregierung liefert die Berliner Agentur für Wirtschaft und Entwicklung   kostenlos Tipps und Beratung. Sie dürfte gut zu tun bekommen, denn schon ist die nächste Erweiterung des Lieferkettengesetzes auf dem Weg: Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen werden nach der Einigung von Europäischem Rat und Europäischem Parlament demnächst auch erfasst. Noch ist das Gesetz nicht ganz durch, zudem folgen noch die üblichen zwei Jahre Umsetzungszeit durch die nationalen Parlamente, aber sicher ist: Nachhaltigkeit wird gesetzlich immer strenger verankert.

2. Anti-Greenwashing-Regelungen


Im Sommer 2024 wird die EU voraussichtlich ein Gesetz verabschieden, das es Unternehmen verbietet, VerbraucherInnen mit "grünen" Werbeaussagen in die Irre zu führen. Die ersten Hürden sind bereits genommen, zuerst im März und dann im September 2023, als die "Green Claims Directive" von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde und dann von Rat und Parlament bestätigt wurde. Im März 2024 steht die Ratifizierung durch das EU-Parlament an, es folgen zwei Jahre Umsetzungszeit in den einzelnen Staaten.

Um was geht es? Wer mit "grünen" Leistungen wirbt, muss diese auch wissenschaftlich beweisen können, erst dann kann das Unternehmen damit an die Öffentlichkeit gehen. Einem reinen Zertifikatshandel á la "Ich mach hier was Schlechtes, dafür machst du was Gutes" dürfte damit ein Riegel vorgeschoben sein.

3. CO2-Fußabdruck


Zentrales Kriterium für die Freigabe soll der CO2-Fußbadruck sein, weitere Standards werden diskutiert, sind aber noch nicht beschlossen. Vorgesehen ist weiter eine Prüfung der Unternehmensangaben durch externe Stellen. Erst nach dem Bestehen kann die Firma umweltbezogene Aussagen zu ihren Produkten oder Dienstleistungen kommunizieren. Zwar ist das erst einmal Zukunftsmusik, doch passiert die "Green Claims Directive" erst einmal die EU-Schwelle im März 2024, sind die nationalen Hürden erfahrungsgemäß schnell und glatt genommen, siehe LkSG.

Aber nicht nur Werbeaussagen beziehen ihre Legitimation aus dem CO2-Fußbadruck: Seit dem 1. Dezember wird auch die Lkw-Maut damit bestimmt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat die komplizierten Regelungen durchgerechnet und kommt für schwere Laster im Schnitt auf doppelt so hohe Gebühren wie bisher. Ab Juli sollen dann auch kleinere Lkws die CO2-Maut zahlen. Ausgenommen sind davon nur die kurzen Fahrten zu handwerklichen Zwecken. Selbst mit Erdgas betriebene Lkws müssen ab dem 1. Januar 2024 Mautgebühren nach der neuen CO2-Regelung zahlen.

Zu erwarten ist nach iBusiness-Einschätzung über kurz oder lang eine neue Marketing-Währung: Der CO2-Fußbadruck könnte sich als neues Label für "Über jeden Zweifel erhaben" in der Produkt- und Unternehmenskommunikation etablieren.

4. Sharing Economy/Re-Commerce


Ganz oben auf der Nachhaltigkeitswelle reiten natürlich die Anbieter von Secondhand- und Mietware. Neu vermietet und gebraucht verkauft ist ein Geschäftsmodell, das immer mehr Branchen erfasst und in denen, die schon länger damit experimentieren, immer weiter vordringt. Mobilität, Mode und Technik sind die Vorreiter - wiederaufbereitete E-Bikes sind gerade frisch im Trend. Antiquariate und Gebrauchtwagenmärkte gibt es schon seit Jahrzehnten, als cool galten sie nicht. Ein notwendiger Zweitmarkt aus finanziellen Gründen, eine andere Legitimation gab es dafür nicht (sieht man von seltenen Erstausgaben oder sonstwie bibliophilen Sammelstücken in Nobel-Antiquariaten ab). Der Refurbishing- und Mietmarkt hat es geschafft, das zu ändern: Versehen mit dem Weltretter-Label "Kreislaufwirtschaft" - in Kombination mit Preisvorteilen - entsteht ein paralleles Wirtschaftssystem. Ein gutes Gewissen mit billiger Ware schaffen: das ist die Basis für einen boomenden Markt. Rebuy  , Ebay  , Vinted   und Grover  , dazu jüngere Firmen wie Upway   und Rebike   bilden das Gerüst für lang etablierte Marken wie Zalando  , H&M   oder Ikea  , die den Zweitkauf-Service in ihre bestehenden Geschäftsmodelle integrieren. Unsere Prognose daher: Der Trend wird in 2024/2025 weiter stark wachsen - durch innovative Start-Ups ebenso wie durch nachhaltige Zusatzangebote bereits existierender Unternehmen.
Thema: Interaktiv-Trends 2024/2025: Nachhaltigkeit wird Gesetz

Kommentar von Christian Gehl

Jetzt kommt's drauf an

Bioprodukte und Fleischalternativen sind 2023 zum ersten Mal seit langem wieder weniger gefragt. Der Umsatz damit ging zurück, nach vielen Jahren des Wachstums. 40 Prozent der KonsumentInnen pfeifen auf nachhaltige Lebensmittel. Zeit für die Industrie, erst recht drauf zu setzen.

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Christian Gehl, iBusiness-Analyst (Gehl)
Bild: Gehl
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