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Urteil: Markenartikler dürfen den Verkauf über Internetplattformen nicht verbieten
23.09.2013 In seinem Urteil entschied das Kammergericht Berlin
(2 U 8/09 Kart), dass Markenartikler den Verkauf über Webplattformen wie Ebay
nicht verbieten dürfen. Damit bestätigt die Kammer eine Entscheidung des Landgerichts.
Der Kläger verkauft in seinem Einzelhandelsgeschäft u.a. Schulrucksäcke und Schulranzen. Diese vertreibt er auch im Internet über die Handelsplattform Ebay. Die Beklagte hatte ihm diesen Vertriebsweg unter Hinweis auf eine Klausel aus ihren "Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner" untersagt. Dies war der Anlass für den Rechtsstreit.