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Urteil: Markenartikler dürfen den Verkauf über Internetplattformen nicht verbieten

23.09.2013 In seinem Urteil entschied das Kammergericht Berlin   (2 U 8/09 Kart), dass Markenartikler den Verkauf über Webplattformen wie Ebay   nicht verbieten dürfen. Damit bestätigt die Kammer eine Entscheidung des Landgerichts.

Ein Hersteller von Schulranzen und Schulrucksäcken hatte die Belieferung eines Einzelhändlers mit seinen Produkten mit dem Verbot verbunden, die Ware über Internetplattformen zu vertreiben.

Der Kläger verkauft in seinem Einzelhandelsgeschäft u.a. Schulrucksäcke und Schulranzen. Diese vertreibt er auch im Internet über die Handelsplattform Ebay. Die Beklagte hatte ihm diesen Vertriebsweg unter Hinweis auf eine Klausel aus ihren "Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner" untersagt. Dies war der Anlass für den Rechtsstreit.
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