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Gericht untersagt Telekom niedrigere Preise für T-Online

15.03.1999 - Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von AOL Deutschland entschieden, daß die neuen Preise für den Online-Dienst der Deutschen Telekom, T-Online, unzulässig sind. Das Gericht forderte T-Online auf, den Mischpreis von sechs Pfennigen pro Minute für die Nutzung des Datendienstes T-Online und die lokale Einwahl ins Internet aufzusplitten und gesondert auszuweisen. Das Gericht untersagte der Deutschen Telekom gleichzeitig jede Werbung mit dem Mischangebot.

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