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EuGH-Urteil ist da: Cookies bedürfen aktiver Zustimmung

01.10.2019 Der EuGH hat geurteilt, dass Cookies nicht ohne explizite Zustimmung des Nutzers gesammelt werden dürfen, voreingestellte Zustimmungen sind unzulässig, berichtet der Deutschlandfunk   Damit gibt der Europäische Gerichtshof   der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Gewinnspielanbieter Planet 49 Recht. Konsequenzen hat das Urteil aber für die gesmate Online-Marketing-Branche - welche das analysiert iBusiness in einer exklusiven Analyse.

 (Bild: Weihnachtsgebäck)
Bild: Weihnachtsgebäck
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Auswirkungen für Internetnutzer und Tausende Webseitenbetreiber in Deutschland. Cookies können künftig nicht mehr mit einem Hinweis an den Nutzer automatisch gesetzt werden, sondern erfordern seine ausdrückliche Zustimmung" sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zu dem Urteil: "Neben dem nach wie vor hohen Umsetzungsaufwand infolge der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das für unzählige Webseitenbetreiber eine erneute Mehrbelastung. Auch für die Nutzer wird das Surfen im Netz umständlicher."
Das Urteil markiert das Aus für eine deutsche Eigenheit beim Cookie-Recht. Bisher reichte in in der BRD, den Nutzern einer Seite bloß mitzuteilen, dass Cookies gesetzt werden, aktiv zustimmen mussten sie nicht. Mit dem Spruch verpasst der EuGH dem ohnehin angeschlagenen Third-Party-Cookie damit einen empfindlichen Schlag, der bei konsequenter Durchsetzung des Rechtes von Datenschützern einem Todesstoß gleichkommen dürfte.
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