Zum Dossier 'Temu-Strategie'
EuGH-Urteil ist da: Cookies bedürfen aktiver Zustimmung
01.10.2019 Der EuGH hat geurteilt, dass Cookies nicht ohne explizite Zustimmung des Nutzers gesammelt werden dürfen, voreingestellte Zustimmungen sind unzulässig, berichtet der Deutschlandfunk Damit gibt der Europäische Gerichtshof der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Gewinnspielanbieter Planet 49 Recht. Konsequenzen hat das Urteil aber für die gesmate Online-Marketing-Branche - welche das analysiert iBusiness in einer exklusiven Analyse .
Das Urteil markiert das Aus für eine deutsche Eigenheit beim Cookie-Recht. Bisher reichte in in der BRD, den Nutzern einer Seite bloß mitzuteilen, dass Cookies gesetzt werden, aktiv zustimmen mussten sie nicht. Mit dem Spruch verpasst der EuGH dem ohnehin angeschlagenen Third-Party-Cookie damit einen empfindlichen Schlag, der bei konsequenter Durchsetzung des Rechtes von Datenschützern einem Todesstoß gleichkommen dürfte.