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Warum die Facebook-Kampagne einer Schleswig-Holsteiner Landesbehörde rechtswidirg ist

23.08.2011 - Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat ein 25-seitiges Arbeitspapier veröffentlicht1. In dem Arbeitspapier geht es um Facebook - genauer: um die "Übereinstimmung des Dienstes Facebook ... und den durch dieses Unternehmen durchgeführten Formen der Nutzungsanalyse mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben des deutschen und teilweise des europäischen Rechts. Verfasser des juristischen Teils des Arbeitspapiers dürfte der ULD-Mitarbeiter Dr. Moritz Karg sein, der als 'Ansprechpartner juristisch' auf der ersten Seite des Papiers genannt wird.
Das Gutachten widmet sich in seinem juristischen Teil im Wesentlichen den Facebook- Fanpages und den Betreibern von Websites, die den "Gefällt mir"-Button auf ihren Seiten verwenden, um ihre eigenen Seiten mit Facebook verknüpfen. Es geht also um Fanpages wie die Facebook-Seiten für den ARD-Moderator Kai Pflaume  oder um Seiten, die - wie die Seiten von Spiegel Online - den "Gefällt mir"-Button verwenden.

I. Das Urteil des ULD


Das Urteil des ULD fällt apodiktisch aus: Das Betreiben von Facebook-Fanpages und die Einbindung des "Gefällt mir"-Buttons führe "zwangsläufig" zu Datenschutzverstößen und sei daher zu unterlassen. Kai

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Von:  Tobias Bär ,  IT-Service
Am: 24.08.2011

Zu: Warum die Facebook-Kampagne einer Schleswig-Holsteiner Landesbehörde rechtswidirg ist

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