Gericht bestätigt Löschung der Marke Black Friday
18.10.2022 Jahrelang gab es Streit um die Wortmarke "Black Friday" - damit könnte es nun wohl endgültig vorbei sein: Ein Berliner Kammergericht hat die Berufung des Markeninhabers abgelehnt und die Marke für verfallen erklärt.
Bereits am 15. April 2021 hatte das Landgericht Berlin die Marke "Black Friday" (Registernummer: 302013057574) für sämtliche der mehr als 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt. Geklagt hatte der Betreiber des Portals BlackFriday.de . Nach Auffassung des Gerichts wurde die Marke für keine der eingetragenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt. Die schriftliche Urteilsbegründung des Kammergerichts liegt noch nicht vor.
Gegen das Urteil legte die Markeninhaberin Berufung vor dem Kammergericht Berlin ein - erfolglos, wie sich nun zeigte. Mit Urteil vom 14. Oktober 2022 wurde die erstinstanzliche Entscheidung vom Kammergericht für sämtliche nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen bestätigt. Die Revision ist nicht zugelassen. Damit bleibt der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.