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Abmahnwahnsinn beendet: Markenlöschung für 'Black Friday'

05.04.2018 Weil "Black Friday" als Wortmarke eingetragen war, waren deutsche Online-Händler seit Jahren abmahngefährdet. Das ist nun vorbei. Offenbar will das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke für den ECommerce-Event nun löschen.

Die Eintragung der Wortmarke "Black Friday" sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen, hat nun offenbar das DPMA   entschieden. Mehrere Kanzleien reklamieren den Erfolg für sich. Hintergrund: Das DPMA hatte insgesamt 15 Verfahren zu einer Entscheidung zusammengefasst. So setzte beispielsweise Arqis Rechtsanwälte   (München) die Löschungsklage für die Kosmetikhändlerin Grassinger GmbH durch, die Berliner Anwaltskanzlei H2K  die im Auftrag der , Betreiberin der Schnäppchenplattform MyDealz.de  .

Die Super Union Holdings Ltd.   ist Inhaberin der am 20. Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke Black Friday  . Die Wortmarke ist u.a. für verschiedene Formen der Werbung markenrechtlich umfangreich geschützt. Ab Oktober 2016 informierte die Black Friday GmbH auf ihrer Webseite darüber, Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd. zu sein. Aufgrund ihrer Markeneintragung war die Super Union Holdings Ltd. berechtigt, Verwender des Begriffs "Black Friday" in der Werbung abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Zuletzt haben mehrere Gerichte gegen den Markenschutz entschieden.

Der Begriff 'Black Friday' bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving, der von Onlinehändlern dazu genutzt wird, mit Rabatten, Sonderangeboten und Geschenken zu werben. Die Bezeichnung beschreibt ein Shopping-Event und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen, so dass niemand berechtigt sein sollte, diesen Begriff für Werbung zu monopolisieren, wie Kritiker monieren.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Markeninhaberin hat die Möglichkeit gegen den Löschungsbeschluss im Wege der Beschwerde vorzugehen.
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