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 (Bild: Tomorrow Focus AG)
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Zukunft für Bewertungsportale im Internet entscheidet sich am 23. Juni

16.06.2009 - Künftig können AOK-Mitglieder die sie behandelnden Ärzte im Internet bewerten. Ein Schritt, der den Bewertungsportalen allgemein den Rücken stärkt. Denn am 23. Juni entscheidet der BGH über die Rechtmäßigkeit von Bewertungsportalen.
Ob Bewertungsportale im Internet Rechtens sind, entscheidet der Bundesgerichtshof   (BGH) am 23.06.2009 in einem Grundsatzurteil. Die Chancen, dass der BGH dabei den Urteilen anderer Instanzen in dieser Sache folgt, scheinen gut zu stehen. Denn jetzt haben die Allgmeinen Ortskrankenkassen   (AOK) angekündigt ein Bewertungsportal für Ärzte starten zu wollen.

Wie iBusiness berichtete, hatte das Oberlandesgericht Köln   in einem Urteil entschieden, dass das Bewertungsportal Spickmich   keine Persönlichkeitsrechte verletze. Bei SpickMich.de können Schüler ihre Lehrer mit Schulnoten bewerten. Nach dem OLG greifen die Bewertungen auf Spickmich.de nicht

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Von: Lothar Flügel-Falter ,  Flügel-Falter
Am: 16.06.2009

Zu: Zukunft für Bewertungsportale im Internet entscheidet sich am 23. Juni


Zitat:
"Wir haben uns bei der Suche nach einem Käufer für die Jameda GmbH entschieden, weil wir unser Produkt und unsere User dort in besten Händen sehen"

Die User waren wohl nicht das interesse sondern eher die Platzierung in den Serps denn sonst hätten sie die User ja übernommen.

Zitat jameda.de
"Von Ihnen abgegebene Bewertungen auf www.aerzte-bewerten.de konnten wir aus technischen und rechtlichen Gründen leider nicht übernehmen. Wir bitten Sie daher, Ihre Ärzte erneut auf jameda.de zu bewerten."
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