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Urteilsspruch: StudiVZ hat Facebook nicht beklaut

17.06.2009 Jetzt ist es amtlich: Wo StudiVZ drauf steht, ist auch StudiVZ drin. Konkurrent Facebook hatte das Holtzbrinck-Netzwerk vor einem deutschen Gericht verklagt. Der Vorwurf: StudiVZ hätte sich an Facebooks geistigem Eigentum und seinen Quellcodes gütlich getan. Doch am Ende ist die Prozesschlacht damit noch lange nicht.

Das Landgericht Köln   hat in der Causa Facebook   gegen StudiVZ   Recht gesprochen: Die 33. Zivilkammer hat die Klage von Facebook abgewiesen. Es ging um den Vorwurf des Diebstahls geistigen Eigentums: "Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor", heißt es in einer Presseerklärung des Landgerichts.

Es fehle an der hierfür "erforderlichen Herkunftstäuschung". Diese komme deswegen nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt hatte, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Auch habe Facebook nicht hinreichend nachweisen können, dass die Entwickler bei StudiVZ den PHP-Quellcode von Facebook "unredlich" erlangt, also geklaut hätten. Facebook kann binnen eines Monats Berufung gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Köln   einlegen.

Allerdings ist die Entscheidung der Kölner Richter nur ein Teilsieg. Denn noch laufen zwei weitere Prozesse zwischen den beiden Konkurrenten. Es steht nämlich noch eine Entscheidung des Bezirksgerichts in San José aus, vor dem Facebook das Holtzbrinck-Netzwerk im Juli 2008 verklagte. Ebenfalls mit Spannung erwartet wird die daraufhin von StudiVZ beim Landgericht Stuttgart eingereichte Feststellungsklage. Damit will sich StudiVZ bescheinigen lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe unzutreffend sind.
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