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Analyse EuGH-Urteil: Safe Harbor vor dem Aus? Was das für die Branche bedeutet

24.09.2015 Vor dem Europäischen Gerichtshof droht das Safe-Harbor-Abkommen zum Austausch von Daten mit US-Firmen zu scheitern. Für Europa könnte dies eine Emanzipation von US-Interessen bedeuten.

Dominik Grollmann, iBusiness-Analyst (Bild: Dominik Grollmann)
Bild: Dominik Grollmann
Dominik Grollmann, iBusiness-Analyst
In einem Gutachten hat Generalanwalt Yves Bot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die Daten europäischer Bürger in den USA nicht sicher sind. Das Safe-Harbor-Verfahren, das den Datenaustausch von Unternehmen regelt, dürfe daher nicht angewandt werden. Das Gericht wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob es diese Auffassung teilt.

Was ist passiert?

Das Verfahren hat 2013 der Österreicher Maximilian Schrems angestoßen, als er sich darüber beschwerte, dass persönliche Daten, die er beispielsweise bei dem Social Media Netzwerk Facebook   abgibt, in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dabei verwies er auf die Enthüllungen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden.

Die zuständigen irischen Datenschützer lehnten diese Beschwerde mit Hinweis auf das Safe-Harbor-Abkommen von 1999 ab. Dieses Abkommen regelt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern ausnahmsweise dann in andere Länder wie die USA übertragen werden dürfen, wenn diese ähnliche Datenschutzstandards einhalten, wie sie in Europa gelten.

In der Folge kam es zu einer Anhörung vor dem EuGH  , in dem nun geprüft wird, ob sich die irische Behörde zurecht auf das Safe-Harbor-Abkommen berufen durfte oder nicht.

In diesem Verfahren wurde nun das Gutachten von Generalanwalt Bot vorgetragen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Safe-Harbor-Abkommen nicht haltbar sei. Der Datenaustausch zwischen europäischen und US-Firmen erlaubt der NSA einen Eingriff in die Privatsphäre europäischer Bürger und untergräbt deren Schutz personenbezogener Daten. Dieser Eingriff in die Grundrechte sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, vor allem weil die US-Überwachung massiv und nicht zielgerichtet sei.

Bot argumentiert, dass "das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten es gestatten, die übermittelten personenbezogenen Daten von Unionsbürgern in großem Umfang zu sammeln, ohne dass diese über einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verfügen". Durch EU-Recht sei es aber verboten, Daten in Länder zu exportieren, die keinen "angemessenen Datenschutz" bieten.

Was bedeutet das?

Eine Neuverhandlung der Safe-Harbor-Abkommens hätte weitreichende Folgen: Die Internetwirtschaft zwischen Deutschland und den USA ist inzwischen eng verzahnt. Vor allem Unternehmen müssten darauf achten, dass sie keine Daten mehr in den USA hosten. Für viele US-Dienstleister würde das hohe Investitionen erfordern: Anbieter von Weblösungen für Onlineshops, Marketing oder Analytics müssten beispielsweise eine komplette zweite Infrastruktur in Europa aufbauen. Verzichten sie darauf, könnten europäische Unternehmen diese Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.

Die Auswirkungen wären groß: Alle Cloud-Dienstleistungen wären betroffen. Dazu zählen so bedeutende Namen wie Salesforce  , Adobe   oder Demandware   .

Aber nicht nur Europa, auch die USA haben ein vitales Interesse am Fortbestand des Safe-Harbor-Abkommens. Schließlich sind die USA die führende Internet-Nation und profitieren daher am meisten von der Vereinbarung.

Was wird passieren?

Unklar. In den meisten Fällen folgt das Gericht zwar der Meinung des Generalanwalts, der als Gutachter auftritt. Es ist dazu aber nicht verpflichtet. Wie das Urteil des EuGH ausfallen wird, das erst in einigen Monaten erwartet wird, kann daher derzeit nicht beantwortet werden.

Trotzdem werden die Worte von Bot Wirkung haben. Die Opposition begrüßt die Entwicklung. "Ein entsprechendes EuGH-Urteil wäre ein Meilenstein für den Datenschutz. Wir fordern sowohl die EU-Kommission als auch unsere Regierung auf, sich endlich für den Schutz unserer Daten und die Wahrung unserer Privatsphäre einzusetzen", meldete sich die Piratenpartei   zu Wort.

Aber auch wirtschaftsfreundliche Verbände halten eine Anpassung des Abkommens für angebracht. So kritisiert BVDW  -Vizepräsident Thomas Duhr gegenüber iBusiness etwa, dass derzeit einfache Erklärungen von US-Unternehmen genügen, um in den Genuss der Privilegien des Abkommens zu kommen. "Hier besteht gewiss noch Überarbeitungsspielraum für effiziente und belastbare Zertifizierungen" kritisiert der Verbandschef.

Eine Kündigung des Abkommens sieht er aber kritisch, da die wirtschaftlichen Beziehungen der Internetwirtschaft inzwischen sehr eng verwoben sind. "Ohne begleitende Maßnahmen kann eine Kündigung (...) keine gewollte Lösung sein", meint Duhr. "Es wird um eine Überprüfung und laufende Anpassung gehen müssen, die sicherstellt, dass die Interessen aller Beteiligten wirksamen Schutz erfahren."

Insofern hätte eine deutliche Kritik der EuGH-Richter am Ende eine positive Wirkung auf die europäische Wirtschaft: Die Mitgliedsländer wären gezwungen mit den USA endlich auf Augenhöhe über die Einhaltung von Datenschutzstandards zu verhandeln. Schließlich wäre die Politik sonst gezwungen das Abkommen auszusetzen - und das können sich die USA vielleicht noch weniger leisten als Europa.
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