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Gericht erlaubt Bietagenten: Ebays AGBs obsolet
14.02.2003 (iBusiness) Das Landgericht Berlin hat eine am 19.11.2002 erlassene einstweilige Verfügung gegen den EBay-Bietagenten von Paragon aufgehoben. Distributor Pearl jubelt, denn damit ist das Sniper-Verbot hinfällig, das Ebay in seine AGBs geschrieben hat.
'LastMinute Gebot' (Vertrieb: Pearl handelt es sich um einen Internet-Auktionsassistenten, der vordefinierte Ebay- Gebote erst in der letzten Minute einer Auktion abgibt.
Das Landgericht lehnte Ebays Einwänden ab, wonach das Programm manuelle Gebote verhindere und die Auktionsplattform damit längerfristig zu einer "toten Plattform" mutiere. Es erklärte, daß der Vertrieb der Software keine konkreten Gefahren für eine Absatzbehinderung seitens eBay begründe. Auch manuell ließe sich erst kurz vor Auktionsende ein Gebot abgeben.
Dieses Risiko berge jede Auktion bei Ebay immanent in sich: Es gewinnt immer derjenige, der das höchste Gebot abgibt, egal welche Mittel er hierzu nutzt. Die Einwände Ebays, daß durch den vermehrten Einsatz sogenannter. Sniper-Programme die Provisionen des Online-Auktionshauses und damit letztlich der Umsatz des Unternehmens sänken, betrachtete die Kammer als unbeachtlich und bemerkte in der mündlichen Verhandlung, daß es nicht Aufgabe des Wettbewerbs sein könne, die Provisionen von Ebay zu garantieren.
Das Landgericht Hamburg hatte im Fall eines ähnlichen Snipers, den Biet-o-Matic Anfang Dezember 2002 ebenfalls eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Urteil steht hier Ende Februar an.
Die Aktion von Ebay wundert in jedem Fall. Niemand würde Ebay daran hindern, den Algorithmus seiner Versteigerungen so zu ändern, dass sie beispielsweise zum festgelegten Termin, aber fünf Minuten nach dem letzten Gebot auslaufen. Aber das will das Online-Auktionshaus wohl seiner Freakgemeinde nicht zumuten.
