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Ebay-Urteil: Kunden dürfen Waren auch immer beim Händler abholen

von sr

19.12.2006 Wenn einem Ebay-Kunden die Versandkosten für einen ersteigerten Artikel zu hoch sind, darf er die erworbene Ware auch einfach bei dem entsprechenden Verkäufer vor Ort abholen. Das ist das Fazit eines aktuellen Urteils.

Nutzer der Online-Auktionsplattform Ebay   dürfen auch dann einen erworbenen Artikel vor Ort bei ihrem Verkäufer abholen, wenn dieser das in seiner Angebotsbeschreibung nicht ausdrücklich anbietet. Das hat jetzt das Amtsgericht Koblenz   in einem aktuellen Urteil entschieden (AZ: 151 C 624/06).

Geklagt hatte ein Kunde eines Ebay-Händlers. Der Kunde hatte einen Fahrradsattel zum Preis von einem Euro bei einem Händler mit Sitz in Koblenz ersteigert. Da ihm die angegeben Versandkosten in Höhe von acht Euro zu hoch waren, wollte er den Sattel direkt bei dem Verkäufer vor Ort abholen. In der Artikelbeschreibung hatte der Händler allerdings die Option 'Barzahlung bei Abholung' nicht angegeben. Der Verkäufer hat daher darauf bestanden, dass der Kunde die Versandkosten von acht Euro bezahlen muss.

Die Koblenzer Richter haben nun dem Käufer Recht gegeben. Laut dem Amtsgericht Koblenz ist nicht einzusehen, warum ein Kunde aus Koblenz nicht bei einem Ebay-Verkäufer aus dem gleichen Ort eine erworbene Ware abholen kann.
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