Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Welche ECommerce-Anbieter das BaFin zur Lizenz zwingen will
Aber ein Handelshaus ist eigentlich etwas anderes als eine Heuschrecke, ein Payment-Dienstleister unterscheidet sich eigentlich von einem Pizza-Portal.
Die BaFin sieht das nicht so: "Von der Erlaubnispflicht betroffen sein können auch Dienstleister, die Zahlungen für andere abwickeln." Und in diesem Fall gr
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Premium-Mitglied werden LoginAm: 27.07.2012
Zu: Welche ECommerce-Anbieter das BaFin zur Lizenz zwingen will
Am: 27.07.2012
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"Immer, wenn der Kunde auf ein Konto zahlt, das nicht vom Dienstleistungserbringer oder dem Verkäufer geführt wird oder es zu einem Bargeldtransfer kommt, liegt regelmäßig ein Zahlungsdienst vor", erklärt der Rechtsanwalt Dr. Mathias Hanten Dr. Mathias Hanten in Expertenprofilen nachschlagenDLA Piper UK LLP Relation Browser
unquote
Meine Scneiderin hat eine Reinigungsannamhe, es kommt zu einem Bargeldtranfer. Wo ist die Ausnahme zu finden (wenn es eine gibt).
Was müssen wir uns denn noch für Schwachsinn leisten - und wenn die Entwicklung tendenziell weitergeht, wo wird der Schwchsinn jemals enden? open end?
Gruß aus Stuttgart