Webinar: Produkte da, aber im E-Commerce unsichtbar? Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Wenn die Shop-Suche Treffer verpasst und Marktplätze Produkte nicht optimal ausspielen, stecken oft uneinheitliche Merkmale, Kategorien und Produktdaten dahinter. Im Webinar sehen Sie, wie KI und SAP-Integration Daten besser nutzbar machen und manuellen Pflegeaufwand reduzieren.
Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Die Zukunft der Digitalagenturen 2026ff Zum Online-Dossier
Welche Geschäftsmodelle sichern in KI-Zeiten Digitalagenturen das Überleben? Wie geht es den deutschsprachigen Agenturen wirklich? Die wichtigsten Analysen und Marktstudien für Agenturen:
Zum Online-Dossier

Marktmissbrauch: EU nimmt Android ins Visier

21.04.2016 Die EU-Kommission hat ihr Wettbewerbsverfahren gegen Google ausgeweitet: Die Kartellwächter untersuchen nun auch, ob das Unternehmen seine Marktmacht bei Smartphones missbraucht. Bislang stand das Unternehmen vor allem wegen der Bevorzugung eigener Services in seiner Suchmaschine in der Kritik.

 (Bild: Unsplash/Pixabay)
Bild: Unsplash/Pixabay
Der Internet-Konzern Google   hat seinen ehemaligen Rivalen Microsoft   längst abgehängt: Bing   konnte nie gegen Google bestehen, Chrome ist der bessere Browser und über Smartphone-Betriebssysteme braucht man gar nicht erst zu reden - Android dominiert den Markt mit einem Anteil von 80 Prozent. Gerade dieser Erfolg sorgt nun aber für eine unangenehme Parallele zwischen beiden Konzernen: Nachdem die Kartellbehörden in den 90er-Jahren weltweit Microsoft ins Visier nahmen, ist nun Google an der Reihe.

Aktuell hat die EU-Kommission angekündigt, in einem Verfahren zu prüfen, ob Google seine Marktmacht bei Smartphone-Betriebssystemen missbraucht. In einem anderen Verfahren geht die Kommission bereits dem Vorwurf nach, Google bevorzuge seine eigenen Dienste wie Maps oder Google Shopping in seinen Suchergebnissen und verzerre so den Wettbewerb.

In eine ähnliche Richtung gehen auch die neuen Vorwürfe. Das Betriebssystem Android selbst stößt nicht auf Ablehnung der Kommission - wohl aber die Ausgestaltung der Verträge mit den Geräteherstellern. So lautet der zentrale Vorwurf, dass Google die Produzenten faktisch zwinge, ein Paket von elf Google-Apps vorzuinstallieren (darunter Google Maps, den Browser Chrome und die Such-App des Konzerns). Außerdem müssen die Hersteller eine Vereinbarung unterschreiben, die es ihnen verbietet, Geräte mit abgewandelten Android-Versionen zu vertreiben. Nur wenn diese Bedingungen eingehalten werden, darf der Playstore installiert werden, der faktisch notwendig ist, um am Android-Ökosystem teilzunehmen.

Auf diese Weise bleibt Android zwar formal eine Open-Source-Software, faktisch kontrolliert Google den gesamten Markt, argumentieren die Kommissare.

Für Google birgt die Einbeziehung von Android in das Wettbewerbsverfahren ein hohes Risiko, da ein immer größerer Anteil der erwirtschafteten Werbeeinnahmen über mobile Anwendungen erzielt werden.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: