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Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Influencer-Marketing: Youtuber muss 10.500 Euro Buße zahlen

12.06.2017 Die Landesmedienanstalt verdonnert einen Youtuber zu 10.500 Euro Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnung.

 (Bild: InfoWire.dk/Flickr)
Bild: InfoWire.dk/Flickr
Für Youtuber wird es ernst: Der Medienrat zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein hat ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 10.500 Euro gegen den Youtuber "Flying Uwe zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser " festgesetzt. Dieser hatte es trotz mehrfacher Hinweise unterlassen, drei YouTube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. Im Gegenteil: Zuletzt amüsierte er sich in einem Video zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser über die "Anstalt, die Youtuber anschreibt".

"Flying Uwe" hat allerdings in seinem Kampfsport- und Fitnesskanal übersehen, dass er mit seinen Marketing-Aktionen den Rundfunkstaatsvertrags verstößt, der besagt: Auch für Onlinemedien gelten die Werbegrundsätze, wenn Anbieter fernsehähnliche Inhalte produzieren.

Rechtsanwalt Carsten Ulbricht ‘Carsten Ulbricht’ in Expertenprofilen nachschlagen , der den Fall in einem Blogbeitrag zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser aufgeriffen hat, warnt in diesem Zusammenhang Influencer, vermittelnden Agenturen und den beauftragende Unternehmen vor allzugroßer Lässigkeit im Umgang mit Werbeinhalten. Es handele sich bei fehlenden Werbekennzeichnungen "nicht (mehr) nur um einen unklaren rechtlichen Graubereich oder risikolose Bagatelle handelt, sondern eben um (teils) klare Verstöße", die zu substantiellen Bußgeldern führen können, so der Anwalt.

Zuletzt hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) für Unsicherheit unter Youtubern gesorgt, weil sie Livestreams von Lets-Play-Videos als Rundfunkangebot ohne Zulassung einstufte (iBusiness berichtete Relation Browser )
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