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Urteil zur Gutscheinaktion: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

13.02.2014 Amazon   darf auf preisgebundene Bücher keine Gutscheine anrechnen, die einen Preisnachlass bedeuten. Das Oberlandesgericht Frankfurt   bestätigte Ende Januar das Urteil von September 2012.

Konkret ging es in dem Fall um das Trade-In-Programm, bei dem Amazon gebrauchte Bücher wieder zurück nimmt. Der Onlinehändler versprach 5-Euro-Gutscheine all denjenigen, die zwei gebrauchte Bücher an Amazon zurückschickten. Diesen Gutschein konnten sie sich auf einen zukünftigen Buchkauf anrechnen lassen.

Das Oberlandesgericht hat nun in seinem Urteil die Rechtsauffassung des Börsenvereins   geteilt, der in der Amazon-Aktion eine Verletzung der Buchpreisbindung sah. Weil das Gericht Revision zugelassen hat, ist es wahrscheinlich, dass Amazon mit dem Fall in die nächste Runde geht.
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