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Rechtskräftig: Gutscheine bei Büchern verstoßen gegen Buchpreisbindung
18.09.2014 Feixen beim Börsenverein des deutschen Buchhandels: Der Rechtsstreit zwischen den Buchhändler-Lobbyisten und dem Onlinehändler ist nun endgültig entschieden, nachdem Amazon seine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Er darf nun auf preisgebundene Bücher keine Gutscheine anrechnen, die einen Preisnachlass bedeuten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Ende Januar 2014 ein Urteil einer Vorinstanz bestätigt. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG-Senats, wonach die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, gab Amazon in der mündlichen Verhandlung nun doch eine Unterlassungserklärung ab.
Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil die Rechtsauffassung des Börsenvereins geteilt, der in der Amazon-Aktion eine Verletzung der Buchpreisbindung sah. Auf Revision verzichtet Amazon nun - mangels Aussicht auf Erfolg.
Die in Deutschland geltende zunehmend umstrittene Buchpreisbindung - die auch für E-Books gilt - dient zum Bestandsschutz des deutschen Buchhandels .