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EU-Parlament schafft nationale Zahlungsverfahren ab

15.02.2012 iBusiness hat schon vor einiger Zeit über SEPA berichtet, nun wurden die politischen Weichen gestellt: Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg der neuen EU-Verordnung mehrheitlich zugestimmt, mit der auf Unternehmen und Behörden in Deutschland in den nächsten zwei Jahren umfangreiche Aufgaben zukommen, um sich für die Zahlverfahren im neuen europaweiten Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) startklar zu machen.

Zuvor hatten bereits Europaparlament, Kommission und Ministerrat grünes Licht für den 1. Februar 2014 als einheitlichen Termin für das Ende der nationalen Zahlungsverfahren (Überweisung und Lastschrift) geeinigt. Nun muss noch der EU-Ministerrat zustimmen. Dies gilt aber als Formalie.

Die Anwendung von SEPA für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro wird damit in zwei Jahren für alle Marktteilnehmer in der Europäischen Union verpflichtend. Entgegen den ersten ursprünglichen Planungen sieht die EU-Verordnung einen gemeinsamen Endtermin für die nationalen Überweisungen und Lastschriften vor.
Neben den neuen SEPA-Zahlungstransaktionen für Überweisung und Lastschrift wird die bisherige deutsche Kontonummer durch eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt. In Anlehnung an Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer besteht im aktuellen SEPA-Standard eine Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN. Die IBAN stellt aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation dar und dies gilt laut EU-Verordnung als ausreichend.
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