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Streit um Bloggereintrag: Jako hat die "Mechanismen des Internets nicht verstanden"
08.09.2009 Der Streit um einen Blogeintrag über den Sportartikelhersteller Jako zeigt einmal mehr: Viele Unternehmen verstehen die Mechanismen des Internets - und vor allem des Social Web - nicht. Ein Experte analysiert die Gefahren für Blogger:
Vier Wochen später wird Baade von einer Jako-Anwältin abgemahnt: Er soll 1085 Euro wegen der "unzulässigen Schmähkritik gegen das Wirtschaftsunternehmen" bezahlen. Der Blogger unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, zahlte die 1085 Euro und löschte den Beitrag aus seinem Blog. Über den tschechischen Newsaggragator Newstin , der nach der Löschung den Beitrag noch weiter verbreitete, fand Jako aber Wochen später nochmals den Artikel und verlangte diesmal 5000 Euro von Baade.
Die Forderung des Unternehmens, dass das Autor auch für Inhalte aus Newsaggregatoren haften soll, ist ein Novum und hat nun so hohe Wellen geschlagen, dass Jako zurückgerudert ist. Um in dem PR-Desaster noch zu retten, was zu retten ist, erklärte Rudi Sprüngel, Vorstandsvorsitzender der Jako AG, dass man wohl überreagiert hätte, auch wenn man sich rein rechtlich nichts vorzuwerfen hätte.
Tobias H. Strömer , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz , sieht den ersten Fehler in der Geschichte auf Seiten Baades, der eine Unterlassungserklärung erst gar nicht hätte unterschreiben müssen. Strömer verweist dazu auf Art. 5 des Grundgesetzes und betont, dass man "schreiben kann, was man will", solange man nicht ein Mitbewerber ist, unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt und - was Jako hier anführt - Schmähkritik übt. Baades Beitrag war zwar mitunter recht hart formuliert, sei aber keine Schmähkritik, auch wenn sich der Blogger hier auf einem recht schmalen Grat bewege.
Baade aber hatte die Unterlassungserklärung unterschrieben und verpflichtete sich damit, den Beitrag von seinem Blog zu löschen und nirgendwo mehr aktiv einzustellen. Einem Urteil mit einem ähnlichen Sachverhalt aus dem Jahr 2006 zufolge (OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 79/05) müsse der Urheber dabei "alles Zumutbare" tun, um den Eintrag zu entfernen, d.h.
- Er muss den Beitrag von den eigenen Seiten (inkl. aller Unterseiten) entfernen
- Er muss alle gängigen Suchmaschinen auffordern, Hinweise auf den Beitrag zu entfernen
- Er muss, wenn er in Affiliate-Programme eingebunden ist, Vertragspartner auffordern, die Hinweise auf den Beitrag zu entfernen
Im Fall des Newsaggregators in Tschechien sieht Strömer den Blogger nicht mehr in der Pflicht. Wenn er nicht hinter dem Newsaggregator selber stecke oder Passwortzugang habe, sei es unzumutbar, ihn für diese weitere Verbreitung haftbar zu machen. Denn an Betreiber im Ausland komme man nicht heran, weil der Aufwand viel zu hoch sei, den Betreiber - oft vielfältig getarnt - ausfindig zu machen. "Als Blogbetreiber hat man hier keine Chance, die Weiterverbreitung zu unterbinden. Da hat Jako die Mechanismen des Internets nicht verstanden", resümiert Strömer.
