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Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon und Markenhersteller

21.10.2013 Das Bundeskartellamt   ermittelt wegen Wettbewerbsbehinderung gegen eine Reihe von Onlineportalen und Markenherstellern. Die Süddeutsche Zeitung   zählt Amazons   Marktplatz, das Hotelbuchungsportal HRS  , Adidas   und Asics   auf.

Bei den Onlineportalen stößt sich die Behörde an den Best-Price-Klauseln, nach denen Waren und Dienstleistungen nirgendwo außerhalb günstiger angeboten werden dürfen. Zumindest Amazon hatte diese "Preisparitäts-Klausel" in Teilen zurückgenommen, offenbar aber nicht für alle Händler, so der Bericht.

Bei den Markenherstellern monieren die Wettbewerbshüter, dass sie Händler systematisch daran hindern, ihre Waren auf Drittplattformen wie Ebay   oder Amazon zu vertreiben.

Das Kartellamt drängt laut SZ auf Änderungen in den AGBs und droht mit Verfügungen, sollten die Händler und Plattformen sich nicht fügen.
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