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Bundeskartellamt bestätigt: Amazon schafft Preisparität ab

28.08.2013 Im Hin und Her um die Frage, ob Versandhändler Amazon   seine Preisparität tatsächlich ausgesetzt hat, herrscht nun durch die Mitteilung des Bundeskartellamtes   Klarheit: "Amazon beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen", so das Bundesamt. Demnach sind die entsprechenden AGBs für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Das Kartellamt siegt: Keine Preisparität mehr bei Amazon in Deutschland
Nach der Preisparität mussten Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt , Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung."

Siegt gegen Amazon: Ryan Hood

Marktplatz-Dienst Wortfilter   hatte gestern morgen die Änderung der Amazon-AGB mitgeteilt und eine Bestätigung des Amazon-Service aus Bratislava (Tschechien) als Beleg angeführt. Das wurde von einer Reihe von anderen Fachmedien als "Ente" bezeichnet, weil die Preisparität noch in einzelnen Amazon-Dokumenten   online zu finden war. Selbst der Kläger gegen die Amazon-Preisparität, Hood  -Betreiber Ryan Hood hatte gegenüber iBusiness.de von einer "Falschmeldung" gesprochen und auf die unterschiedlichen Formulierungen in den Amazon-Dokumenten hingewiesen.

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